Gibt es einen Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung?
Liebe Versicherungs-Experten!
Von meinen Eltern weiß ich, dass es früher mal sowohl eine gesetzliche Rente bei Erwerbsunfähigkeit als auch bei Berufsunfähigkeit gab.
Wenn man also seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte, bekam man auch eine Rente, wenn man eine andere, schlechter bezahlte Tätigkeit ausübte.
Wer gar nicht mehr arbeiten konnte, bekam natürlich die Erwerbsunfähigkeitsrente.
Wie ist das denn heutzutage?
Ich habe gehört, dass es keine Berufsunfähigkeitsrente von Seiten des Staates mehr gibt.
Muss man sich dann jetzt selber für einen solchen Fall versichern?
AW: Gibt es einen Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn du vor dem 02. 01. 1961 geboren bist steht dir die Erwerbsminderungsrente zu. Ist dass nicht der Fall ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein muss. Wichtig ist dabei, dass du dich von einem Fachmann beraten lässt, da es auf das Bedingungsheft ankommt. Da sollte der Preis wirklich an zweiter Stelle stehen. Gute Versicherer sind:
AW: Gibt es einen Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung?
Hallo
Die Erwerbsminderungsrente kannst Du erhalten, wenn Du mindestens 5 Jahre in die GRV eingezahlt hast. Richtig ist, das die Berufsunfähigkeitsrente für nach dem 01.01.1961 gebohrene abgeschafft wurde. Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besteht aber weiterhin.
AW: Gibt es einen Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung?
Hallo,
um mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen folgende Angaben:
- vor dem 01.01.61 geborenen erhalten im Falle eines Falles BU-Rente;
- danach geborene lediglich eine Erwerbsminderungsrente;
- Anrecht darauf habe ich nur, wenn in den letzten 60 Monaten mindestens 36 Pflichtbeiträge in die RV gezahlt wurden;
- Erwerbsminderung heißt nichts anderes, als dass ich nicht nur in meinem Beruf eingeschränkt bin, sondern auch in allen anderen Berufen (hier geht es darum was ich machen könnte, nicht was ich defacto für einen Job bekomme);
- bei der Höhe der Rente gibt es drei Stufen, über 6h arbeitsfähig gibt es nix, zwischen 3h und 6h ca. 15% von letzten Brutto, erst unter 3h ca 30% vom letzten Brutto.
Es gibt zwar keinen Zwang sich für den Fall der BU zu versichern (bei Versicherern geht es weiterhin nach dem angegebenen Beruf), aus meiner Sicht ist dies aber mehr als ratsam.
Sogar die Herrschaften Verbraucherschützer, die ja bekanntermaßen gegen alles wettern was mit "Vers..." losgeht, halten diese Absicherung für notwendig, und das will schon was heißen.