Ich ( Schüler, 18 Jahre) möchte neben der Schule gerne Geld verdienen, habe jedoch keine Lust arbeiten zu gehen und möchte daher lieber über das Internet Geld verdienen.
Ich habe gelesen das man bis zu 400€ im Monat steuerfrei verdienen darf, jedoch immer im Zusammenhang mit dem richtigen Arbeitengehen (Minijobbasis wie Kellnern, Zeitung austragen etc.).
Nun meine Frage:
Darf ich die 400€ auch steuerfrei verdienen, wenn ich Dinge ankaufe und Verkaufe, d.h. wenn ich Handel betreibe???
Das wäre eine selbstständige Tätigkeit, für die natürlich Steuern (auf den Gewinn) gezahlt werden müssen.
Dafür bräuchtest Du einen Gewerbeschein. Als Kleinunternehmer kannst Du Dich aber von der Umsatzsteuer befreien lassen (Also kein Abzug von Vorsteuer und keine Abführung von Umsatzsteuer an das Finanzamt) und eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung genüg dem Finanzamt.
Neben Minijob käme auch noch die Übungsleiterpauschale in Frage. Übungsleiterpauschale ? Wikipedia. Aber auch da müßte man wirklich arbeiten.
Die Zuverdienstgrenze für das Kindergeld liegt ja bei 8.004 pro Jahr. Solange du nicht mehr verdienst, solltest du also dein Kindergeld nicht verlieren. (Jedoch sollte es auf keinen Fall mehr sein, ansonsten verlierst du alles --> Fallbeileffekt)..
zum steuerfreien Einkommen: nach § 32a EStG kannst du 7.834 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen.
Wenn du also, meines Erachtens, deinen Zuverdienst unter 7830 Euro hälst, dann musst du dir keine Gedanken wegen der Einkommenssteuer und wegen deines Kindergeldes machen.
Versicherungstechnisch kann ich keine Auskunft geben, da finde ich Mitarbeiter einer Detektei noch durchsichtiger
oder du gewinnst im Lotto.. dann kannst du dir das mit den Steuern erstmal auch sparen hehe
Die Anfrage bezog sich auf eine gewerbliche Tätigkeit.
Zu Krankenkasse: Das Gewerbe müßte halt nebenberuflich laufen, dann solltest Du als Schüler weiterhin über Deine Eltern versichert sein. Das würde ich aber unbedingt vorher mit der Krankenkasse klären. Ohne Versicherungsschutz ist auch doof.