Hallo zusammen, ich habe ein Frage bzgl. der Abgeltungssteuer. Ich habe 2001 eine fondsgebundene Versicherung (Dachfonds) im Rahmen einer Baudarlehens abgeschlossen. Monatlich fließen also Beträge in einen Fonds mit dem Ziel das Darlehen dann "endfällig" zu tilgen. Da die 10 Jahres Bindungsfrist für das Darlehen nächstes Jahr abläuft, überlege ich den Wert des Fonds als (Teil)-Tilgung für das Darlehen einzusetzen. Über die gesamte Laufzeit von 10 Jahren hat sich der Fonds negativ entwickelt. Heißt die Wertentwicklung des Fonds ist insgesamt "minus". Ein "Bankberater" hat mir nun gesagt, dass ich bei Kündigung / Verkauf des Fonds Abgeltungssteuer an FA zu zahlen habe (25%) auf die Kapitalerträge. Genau da liegt meine Frage: der Fonds hat ja über die 10 Jahre gerechnet gar keine Erträge erwirtschaftet. (Ich hätte das Geld auch auf ein Tagesgeldkonto einzahlen können, und hätte heute mehr Kohle). Auf welcher Basis wird denn die Steuer berechnet? Ist mit Kapitalerträgen der Gesamtwert des Fonds zum Stichtag gemeint (z.Zt ca. 15.000€) und wie hoch wäre der Zinsabschlag ans FA ca.? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Die negative Renditeentwicklung hängt nicht nur mit der Entwicklung der Fonds ab, auch die erhöhten Abschlusskosten machen sich massiv bemerkbar, erst recht dann, wenn man sieht, dass die Fongsgebundene Lebensversicherung erst 10 Jahre läuft!
Leider sind zu den Verlusten aus der Anlage auch die Verluste hinzu zurechnen, die entstanden sind, weil sie nur Zinsen bezahlt haben oder zu wenig direkt getilgt haben.
Ich empfehle ihnen die Restschuld zu ermitteln ( nach Abzug des Guthabens aus der Police ) und ein Forwarddarlehen mit Direkttilgung jetzt zu zeichnen.
Die Verluste werden in der nächsten Zeit nicht aufgefangen, da sie das Guthaben mehr aufnehmen müssten und auf das größere Darlehen dann wieder mehr Zinsen zahlen würden und weitere Einzahlungen in die Police wieder die direkte Tilgung schälern oder aussetzen lassen würden, was weitere erhöhte Zinskosten nach sich zieht.
Jetzt ein Break, Verluste realisieren und die Baufinanzierung so aufstellen, wie es am sinnvollsten ist und zwar annuitätisch und das mit dem höchsten Tilgungsanteil der ihnen möglich ist!
Vielen Dank für die schnelle und aussagekräftige AW. Genauso hatte ich mir das weitere Vorgehen auch gedacht
Jetzt ein Break, Verluste realisieren und die Baufinanzierung so aufstellen, wie es am sinnvollsten ist und zwar annuitätisch und das mit dem höchsten Tilgungsanteil der ihnen möglich ist!
Allerdings hat ein Berater der Bank mir mitgeteilt, dass wenn ich "rausgehe" ich mit steuerlichen Nachteilen rechnen muss (Abgeltungssteuer). Dies hat mich doch verunsichert. Da die Diff zwischen dem was einbezahlt wurde und dem was ausbezahlt wird, wohl negativ ist, fällt doch gar keine Abgeltungssteuer an. Ist die Aussage des Bankberaters richtig und ich verstehe etwas falsch, oder wie ist der Sachverhalt?