Wird die Pensionskasse im Todesfall früher ausgezahlt?
Seit 27 Jahren bin ich in einer großen Firma tätig und habe bin auch seit etwa 23 Jahren Mitglied in der dortigen Pensionskasse. Da ist auch schon einiges an Guthaben entstanden, was mir zu Rentenbeginn monatlich ausgezahlt wird. Wie ist es aber, wenn mir etwas passiert, d.h. im Falle meines Todes?
Wird meiner Frau dann die Pensionskasse trotzdem erst ausgezahlt, wenn mein eigentlicher Rentenbeginn gewesen wäre oder kann sie sich das Guthaben auch vorzeitig auszahlen lassen?
Wird es dann monatlich gezahlt oder kann sie es auch in einer Summe haben?
AW: Wird die Pensionskasse im Todesfall früher ausgezahlt?
Hallo
Im Normalfall erhalten die Ehegattin oder waisengeldberechtigte Kinder das Todesfallkapital sofort ausgezahlt. Abschliesend kann diese Frage aber nur die Pensionskasse selber beantworten. Die Auszahlung im Erlebensfall kann schon ab 60 wahrgenommen werden. Es muß ier nicht zwangsläufig eine Rente gezahlt werden. Es kann auch das Gesamtkapital mit einem Mla entnommen werden.