Mein Freund studiert Mathematik und Physik auf Lehramt und ist derzeit noch über seine Eltern krankenversichert. Da er aber nächsten Sommer fertig sein wird, muss er sich langsam selber nach einer Krankenkasse umschauen.
Wir gehen davon, dass er sehr bald Beamter sein wird. Wird er dann automatisch Mitglied in einer privaten Krankenkasse oder kann er auch in einer gesetzlichen bleiben, wenn er das bisher auch immer war?
Muss er dann in der gesetzlichen Krankenkasse die Beiträge selber zahlen? Danke denen, die sich damit auskennen.
Hallo Wandelröschen,
als Beamter bekommt man freie Heilfürsorge und man muss nur eine Anwartschaft abschliessen.
Klaus DD
Hallo Klaus,
interessante Aussage, aber leider völlig falsch!
Ein Lehramtsanwärter bekommt keine frei Heilfürsorge.
Dies ist für Bundeswehr - oder Polizeibeamte zutreffend und diese müssen auch keine Anwartschaft versichern, sind aber klug, wenn sie es tun. Was sie abschließen müssen , ist eine Pflegepflichtversicherung.
Jetzt zur Frage:
Als Lehramtsanwärter / Referendariat kann man sich entscheiden, sich entweder weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern oder sich für die private Krankenkasse zu entscheiden.
Lässt es der Gesundheitszustand zu, würde ich hier immer die Privatkrankenkasse empfehlen. Auch später,bei der Verbeamtung, habe ich erheblich bessere Leistungen. Durch die Zuzahlung der Beihilfestellen ist die GKV hier eigentlich nicht sinnvoll.
Als Beamtenanwärter hat man Anspruch auf Landes- oder Bundesbeihilfe.
Die Beihilfe trägt 50% meiner Krankenversicherung. Es sind also nur 50% Restkosten über die Privatkrankenversicherung abzusichern.
Als Beamtenanwärter ist der PKV- Beitrag zunächst ermäßigt, aber auch später, bei Verbeamtung fahre ich damit entschieden besser, als bei der GKV für eingeschränkte Leistungen, prozentual vom Einkommen Beiträge zahlen zu müssen. Entscheide ich mich bereits bei Antritt des Referendariats für die PKV, sichere ich mir ein günstiges Eintrittsalter und bei späterer Verbeamtung sind keine erneuten Gesundheitsfragen zu beantworten.
Als Beamten-Pensionär trägt die Beihilfe dann 70% meiner Krankenversicherung und es sind nur 30% Restkosten über die PKV abzusichern.
Auch für die eigene Familie leistet die Beihilfe für Ehefrau /Mann je nach Einkommenssituation. Kinder erhalten grundsätzlich 80% Beihilfe. Hier sind also nur noch 20% privat abzusichern.
Zusammenfassend kann man sagen, dass der Beamte hier gegenüber dem einfachen Angestellten klar im Vorteil ist, da sein Einkommen für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV irrelevant ist.