Ich weiß, dass man bei einem Lastschriftverfahren das Recht und die Möglichkeit hat, das abgebuchte Geld innerhalb einer Frist von sechs Wochen wieder zurückbuchen lassen zu können. Wie ist es aber, wenn ich eine Überweisung getätigt habe und im Nachhinein feststelle, dass die Forderung zu Unrecht bestand?
Ich kann den Zahlungsempfänger nicht erreichen oder der weigert sich, mir das Geld zurück zu erstatten. Wie kann ich also anders an mein Geld kommen, als die Bank um eine Rückbuchung zu bitten?
Kann sie das und wird sie das auch tun? Welche Kosten entstehen mir dadurch?
Ich vermute, es sieht eher schlecht aus. Bei Überweisungen geht man davon aus, daß der Auftraggeber sich seiner Sache sicher ist. Eine Art Rücklastschrift gibt es hier nicht.
Aus diesem Grund ist es auch so wichtig bei Überweisungen (vor allem online) die Richtigkeit der Bankverbindung zu kontrollieren.
Ich hatte mal Geld an eine falsche Bankverbindung geschickt. Die Bank konnte mir nicht helfen, aber der Empfänger was so nett und hat das Geld zurück geschickt.
Du kannst aber vor Gericht Dein Geld zurückfordern, wenn es keine einvernehmliche Lösung gibt. Ein Anwalt Deines Vertrauens kann Dir dabei behilflich sein.
Wenn du es sofort merkst kannst du es ggf. noch stoppen. Beispiel: Online Überweisung abends, tippfehler sofort gemerkt, bei der Bank angerufen und Überweisung gestoppt.
Aber zurückholen ist nicht, wenn man Glück hat gibt es die Kontonummer nicht und das Geld kommt zurück - wenn es den Empfänger aber gibt und er sich stur stellt wirds kompliziert.
Überweisungen sind - wie schon festgestellt - nicht rückbuchbar. Bis vor kurzem war es ja so, dass die Bank die Daten überprüft hat. Wenn man jetzt z. B. eine falsche Kontonummer angibt, hat man Pech gehabt.
Allerdings gibt es dann natürlich die Möglichkeit mit zivilrechtlichen Ansprüchen den fehlgeleisteten Betrag heraus zu verlangen.