Hallöchen. Meine frau hatte letzte Woche einen Unfall auf der Arbeit, bei dem sie sich den Oberschenkel stark geprellt hat und jetzt für mindestens zwei Wochen arbeitsunfähig sein wird. Ob noch weitere Schäden bestehen, wissen wir noch nicht genau.
Meine Frau hat ihren Vorgesetzten gebeten, diesen Unfall an die Berufsgenossenschaft weiterzuleiten. Dieser antwortete ihr aber, das sei Sache ihrer Krankenkasse. Der Meinung sind wir nicht, kennen aber die gesetzlichen Grundlagen nicht.
Vielleicht kann uns hier jemand sagen, wer für einen Arbeitsunfall aufkommt.
Bei einem Unfall am Arbeitsplatz (oder auf dem Weg zur Arbeit) tritt die Berufsgenossenschaft ein.
Für den Arbeitsgeber ist das natürlich nicht optimal, da der Unfall in die Statistik eingeht auf Grund derer der Beitrag des Arbeitsgebers bemessen wird.
Wenn der Arbeitsgeber nicht willig ist, einfach den BR (falls vorhanden) ansprechen.