unser Baudarlehen hat derzeit einen Saldo von ca. 110.000 EUR. Verzinzt wird es mit effektiv 5,11 %, die Zinsbindung läuft noch bis zum 31.05.2015.
Wir haben die Möglichkeit, jedes Jahr 20 % des jeweiligen Jahresanfangssaldos ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädung als Sondertilgung zu leisten. Frage: macht es Sinn, Ende 2010 und dann direkt Anfang 2011 über eine Umschuldung die volle mögliche Sondertilgung zu leisten (ca. 42.000 EUR) um in den Genuss der derzeit niedrigen Zinsen zu kommen? Würde aus Ihrer Erfahrung unsere Hausbank (Sparkasse), bei der wir das Darlehen abgeschlossen haben, mitspielen? Danke für Ihre Beiträge!!
Hallo Burkhard,
wenn das vertraglich zugesichert wurde, dann kann und wird die Hausbank da nichts gegen haben können. Viel spannender ist die Frage, wie die grundbuchliche Absicherung des neuen Darlehens stattfinden soll. Hier ist zwar eine Abtretung der abzulösenden und dann freiwerdenden Grundschuld im Treuhandweg möglich, nur wer will an die zweite Rangstelle hinter der Hausbank und dann noch mit der geringen Summe? Vor allem mit welchem Zins?
Zu beachten ist auch, dass die derzeitige Belastung durch die Sondertilgungen nicht sinkt. Welche mtl. Mehrbelastung können oder wollen sie denn tragen?
Wie hoch schätzen sie den Wert ihrer Immobilie ein????
Danke für die Auskünfte. Vielleicht stelle ich mir das etwas zu einfach vor, aber ich würde gerne mit meiner Hausbank, bei der ich auch die Immobilienfinanzierung habe, die Umschuldung vereinbaren. Wir können wie bereits gesagt pro Jahr eine Sondertilgung i. H. v. 20 % leisten und die monatlichen Raten gegen eine Gebühr von 10 EUR jederzeit senken. Ziel sollte es sein, die monatliche Belastung nach erfolgter Umschuldung nicht zu erhöhen.
Den Wert unserer Immobilie schätze ich auf ca. 250.000 EUR.
Ist das zu einfach gedacht oder könnte das funktionieren?
wohl kaum wird sich die Bank mit billigem Geld selbst ablösen.
Wenn die Rate gesenkt werden kann und sie diese einsetzen möchten ist es interessant, über welche Rate wir sprechen. Diese Rate muss man dann auf das neue Darlehen umlegen.
Der Wert der Immobilie lässt durchaus Spielraum für ein Nachrangdarlehen.
Wenn sie mir die mtl. freiwerdende Belastung nennen, kann ich ihnen gerne mal das günstigste Nachrangdarlehen ermitteln.
Um ihre Frage konkret zu beantworten, ja das lässt sich darstellen und macht auch durchaus Sinn! Spannend nur die Frage, wie die die mtl. Einsparung kalkulieren, das sollten sie vorher schon in Erfahrung bringen !
Unsere monatliche Belastung beträgt zur Zeit 1190 EUR. Diese Rate soll auch nicht verändert werden. Es ist nicht das Ziel, pro Monat weniger zu zahlen sondern über die Sondertilgungen Zinsen zu sparen.
wenn die alte annuitätische Rate gleich bleiben soll, sie aber für das neue Darlehen eine neue Raten bekommen werden, wie soll denn das dann gehen?
Irgendwas verstehe ich da nicht!!!
Von der alten Rate muss doch was frei werden, also sie muss verringert werden, um die neuen Rate bedienen zu können!!!!!
So hatte ich das auch gemeint. Unsere monatliche Belastung soll gleich bleiben. Beispiel Darlehen alt Verringerung von 1190 EUR auf 700 EUR, Darlehen neu Rate 490 EUR = 1190 EUR Gesamtbelastung.