Fällt die Riester-Rente unter die Abgeltungssteuer?
Hallo.
Derzeit überlege ich, ob ich vorsichtshalber mal in eine Altersvorsorge investieren soll.
Mit der Riester-Rente gehe ich doch wahrscheinlich kein allzu großes Risiko ein. Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist, wo genau die Vorteile der Riester-Rente liegen. Die Beiträge in die Versicherung kann ich ja wohl von der Steuer absetzen. Aber wie ist es, wenn das Geld später ausgezahlt wird?
Muss ich dann Abgeltungssteuer zahlen und wenn ja, auf welchen Betrag? Sind die angesparten Beiträge betroffen oder auch die staatlichen Zuschüsse, die in meinem Fall nicht unerheblich wären, weil ich vier Kinder habe. Denn in dem Fall sind ja direkt 25% von allem wieder weg.
AW: Fällt die Riester-Rente unter die Abgeltungssteuer?
Zitat von Gerd
Riester wird bei Auszahlung im Alter zu 100% besteuert. Es zählt als Einkommen.
Also der Laie wird das jetzt in den falschen Hals kriegen. Entscheidend ist für die Besteuerung wann ich in Rente gehe. Momentan werden von der gesamten Rente (Gesetzliche+Private+Mieteinnahmen) gerade mal 60% mit dem Persönlichen Steuersatz versteuert. Erst ab 2040 müssen 100% versteuert werden. Außerdem muss erst einmal der Freibetrag überstiegen werden.
AW: Fällt die Riester-Rente unter die Abgeltungssteuer?
Da Riesterverträge bereits heute mit 100% gefördert werden, müssen Renten aus diesen Verträgen auch zu 100% versteuert werden.
Sie, KlausDD, befinden sich bei der Versteuerung der gesetzlichen Rente und bei Zahlungen aus sog. Rürup-Verträgen.
AW: Fällt die Riester-Rente unter die Abgeltungssteuer?
Zitat von PI112
Da Riesterverträge bereits heute mit 100% gefördert werden, müssen Renten aus diesen Verträgen auch zu 100% versteuert werden.
Sie, KlausDD, befinden sich bei der Versteuerung der gesetzlichen Rente und bei Zahlungen aus sog. Rürup-Verträgen.
Gruß, Chris
Hallo PI112,
in dem Fall irren sie sich leider. Bevor die Steuer ermittelt wird werden alle Renten und sonstige pflichtige Erträge ermittelt und zum Persönlichen Steuersatz versteuert(derzeit 60% davon). Sie haben allerdings Recht wenn es darum geht das die Riester- Rente voll steuerpflichtig ist.
1000€ Altersrente+300€ Riester+150€ sonstige Erträge x 60% x persönlicher Steuersatz = Steuer, ausser sie liegen dann noch unter dem Freibetrag.
do Klaus
AW: Fällt die Riester-Rente unter die Abgeltungssteuer?
Da irren Sie aber gewaltig. Die 60% sind kei persönlicher Steuersatz, sondern es werden 60% der GKV und 60% der Rürup als Einkommen gerechnet. In 2010. Dazu kommt die gesamte Rente aus Riester. Der höchste Grenzsteuersatz liegt bei 42% und die damit höchste Steuerbelastung bei 32,8%.
Bedeutet 1000€ Rente x 60% = 600€ +300€ Riester= 900€ x 12 Monate =
10800€ ergibt nach Abzug der Pauschalen ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 8000€. Steuerfrei sind in 2010 8004€. Steuerlast bei diesem Beispiel 0€.
AW: Fällt die Riester-Rente unter die Abgeltungssteuer?
Wenn ich wüßte, wie hoch die Einkommensteuer bei meinem Renteneintritt liegen wird, und dass ich sicher nicht von der Riesterrente GKV-(zusatz)Beiträge zahlen muss oder mir bereits direkt alle ärtzliche Leistungen aufgebüstet werden - dann könnte ich für riester entscheiden.
Solange aber diese Mischpoke in Berlin und überall noch atmet, Wette ich gerne meinen Anteil der "Förderung" - dass dies kein gutes Geschäft sein wird!
Es ist auch viel zu Aufwendig die ganzen Regularien zu überblicken, ihnen zu entsprechen und dazu noch seine Daten (Einkommen/Familienangehörige) regelmäßig an FDL und private Datenverarbeiter(!) preis zu geben.
Nicht doch!
Wenn der die Regierung ein Interesse hätte, dass ich einen Höhere Rente bekomme, dann ginge das anders einfacher! Wenn sie ein Interesse hat den FDL langfriste günstig Einlagen zu beschaffen, dann ist dass der Weg sinnvoll.