Ich bin schon seit vier Monaten arbeitslos und habe jetzt die Chance, eine neue Stelle zu bekommen. Es handelt sich aber um eine ganz andere Branche, als die, in der ich bisher gearbeitet habe. Darum bin ich auch nicht so sicher, ob es wirklich das Richtige für mich ist. Ich habe, wie das so üblich ist, sechs Monate Probezeit.
Was ist nun, wenn ich während dieser Zeit feststelle, dass es nicht die richtige Stelle für mich ist und zum Ende der Probezeit kündige? Habe ich dann überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld und wenn ja, woran orientiert es sich? Am Gehalt der Probezeit oder an meinem vorherigen Gehalt?
AW: Erhält man Arbeitslosengeld nach der Probezeit?
Hallo Mikael,
wenn Du ein Arbeitsverhältnis kündigst, egal ob in der Probezeit oder aus einem festen Arbeitsverhältnis, bekommst Du eine Sperre fürs Arbeitslosengeld von 3 Monaten vom Arbeitsamt. Das ergibt sich aus § 144 SGB III.
Der Anspruch Deines Arbeitslosengeldes richtet sich ansonsten danach, ob Du die Anspruchsvoraussetzungen entsprechend §118 SGB III erfüllst und nach Deinem Bemessungsentgeld nach § 131 SGB III.
Ich gehe mal davon aus, dass Du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst.
Das Bemessungsentgeld ist vereinfacht gesagt Dein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 2 Jahre als Grundlage für die Berechnung des in diesem Zeitraum gezahlten Beitrages für die Arbeitslosenversicherung.
Von dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 2 Jahre bekommst Du als Lediger 60% und wenn Du verheiratet bist oder mit Kind 65% Arbeitslosengeld. Aber wie gesagt, ist etwas vereinfacht, kommt aber so in etwa hin. Wenn Du es genau wissen willst, dann Gesetz nachlesen und mal ausrechnen