Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

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  1. Avatar von haaber73
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    Frage Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    Hallo,

    ich benötige eine Haftpflichtversicherung für meine Familie (Ehepaar mit 1 Kind (3 Jahre)). Da ich Polizeibeamter bin benötige ich zugleich eine Dienst- bzw. Amtshaftpflicht.

    Wo finde ich einen Preisvergleich für diese Versicherung? Bei den gängigen Anbietern scheint es immer nur um die reine Privathaftpflicht zu gehen.

    Braucht man überhaupt eine Diensthaftpflicht? Wenn ich richtig informiert bin geht es nur darum die grobe Fahrlässigkeit und einen daraus drohenden Regress des Dienstherrn abzusichern, oder?

    Danke,

    Bernd

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    hallo,

    ja , als Polizeibeamter benötigen Sie eine Amts / Diensthaftplicht.
    Das kostet nicht die Welt.

    Hier zum nachlesen: Debeka Versichern - Bausparen: Berechnungsbeispiel


    Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

    mfg
    mike

  3. Avatar von neugierig
    neugierig ist offline

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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    Hallo haber73

    für Diensthaftpflicht bzw. Amtsahaftpflicht gibt es keine wirklichen Vergleichsrechner. Wahrscheinlich weil es doch nicht all zu oft nachgefragt wird. Die meisten Vergleiche machen dann nur die Lehrer oder Verwaltungsangestellte.

    Ich werde doch hin und wieder zu diesem Thema gefragt und da ich faul bin und mir die Arbeit nicht immer neu machen will, habe ich mal 4 Tarife zusammengestellt. Erhebe da keinen Anspruch auf vollständigen Markt. Sind aber trotzdem ein paar interessante Tarife dabei.

    LG Frank
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  4. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    Hallo
    Ein Polizeibeamter benötigt nicht zwansläufig eine Diensthaftpflicht. Es kommt immer darauf an, was er tatsächlich für eine Tätigkeit ausübt. Für Schäden kommt der Dienstherr auf. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann es zu Regressvorderungen kommen. Die Frage ist, ob eine eigene Haftpflicht dann tatsächlich zahlt.

  5. Avatar von neugierig
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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    Ein Polizeibeamter benötigt nicht zwansläufig eine Diensthaftpflicht.
    Niemand benötigt zwangsläufig eine private Haftpflichtversicherung, man muss nur mit den Konsequenzen leben können.

    Fakt ist aber, das jeder Beamte bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Amtsfplichtverletzungen lt. §839 BGB mit Regressforderungen rechnen muss. Und wer kann schon von sich behaupten, dass er eine fahrlässige Handlung zu 100% ausschließen kann?
    Dabei kann natürlich niemand vorhersagen, ob diese Schadensersatzforderungen überhaupt eingefordert werden. Aber das ist wohl immer so, auch im privaten Bereich.

    Und man muss auch nicht Fragen, ob eine private Diensthaftpflicht zahlt, sondern muss in die Bedingungen gucken. Das steht es nämlich ob und wann sie zahlen.

    Zusammenfassend muss ich sagen, dass Dein Beitrag im Kontext zur Anfrage keine Aufklärung gebracht hat. Ganz im Gegenteil, mit vagen Andeutungen und Fragen stiftest Du Unsicherheit.

    Ich habe kein Problem damit, wenn jemand einen Sachverhalt in Zweifel zieht. Aber als absolutes Minimum kann man doch dann erwarten, dass diese Zweifel begründet werden. Oder nicht?

    LG Frank
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  6. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    Dann müssen sie richtig lesen. Ich habe geschrieben, das bei Fahrlässigkeit und Vorsatz der Dienstherr Regress fordern kann. Ist aber eher die Ausnahme. Ob die eigene Haftpflicht zahlt, hängt nicht nur von den Versicherungsbedingungen ab. Das wissen Sie selbst. Ich habe einfach nur der Meinung das ein Polizeibeamter eine Diensthaftpflicht braucht widersprochen. Weil es so einfach nicht der Wahrheit entspricht.

  7. Avatar von neugierig
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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    Ich habe einfach nur der Meinung das ein Polizeibeamter eine Diensthaftpflicht braucht widersprochen. Weil es so einfach nicht der Wahrheit entspricht.
    Warum braucht den ein Polizeibeamter keine Dientshaftpflicht?

    LG Frank
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  8. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    Warum braucht er eine?

  9. Avatar von neugierig
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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    Ich gehe mal davon aus, dass Du das BGB nicht in Frage stellst!
    Da heißt es in § 839 Abs.1:
    Haftung bei Amtspflichtverletzung
    (1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
    Und ein Polizist ist doch wohl Beamter, oder?

    Ich wiederhole mich da auch gern und frage Dich noch mal:
    Kann jemand eine fahrlässige Handlung ausschließen?

    Also, Du siehst, ich hatte meine Aussage schon begründet. Aber Du wolltest noch erklären, warum er keine braucht .

    LG Frank
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  10. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    O.K. Bringen wir es mal auf den Punkt. Niemand braucht eine Privathaftpflicht. Trotzdem haben viele eine. Meißtens wissen sie gar nicht wozu sie gut ist. Es ist richtig, es dient zur eigenen finanziellen Sicherheit. Damit kann auch eine Diensthaftpflicht wichtig sein. Ich betone kann. Man muß sie aber nicht zwangsläufig haben. Sie werden mir zustimmen, das die Fälle wo eine Diensthaftpflicht greift im Verhältnis zur Privathaftpflicht verschwindend gering sind. Deshalb sträube ich mich gegen das stereotype man braucht. Man muß den Leuten erklären wozu ein bestimmtes "Produkt" gut ist, und dann muß jeder für sich selber entscheiden ob er es nutzen will. Hier kommt es aber so rüber, als ob es ohne Diensthaftpflicht gar nicht geht. Der Fragesteller hat ja gefragt, brauche ich sie überhaupt.

  11. Avatar von neugierig
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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    Hier kommt es aber so rüber, als ob es ohne Diensthaftpflicht gar nicht geht. Der Fragesteller hat ja gefragt, brauche ich sie überhaupt.
    Nein, das ist nicht korrekt. Ich habe nie behauptet, dass es ohne überhaupt nicht geht. Ich habe das sogar schon in meinem zweiten Beitrag dieses Threads geschrieben und zitiere mich auch gern noch mal:
    Niemand benötigt zwangsläufig eine private Haftpflichtversicherung, man muss nur mit den Konsequenzen leben können.
    Ich möchte mich auch bei einem zweitem Punkt wiederholen. Ich habe kein Problem, wenn jemand einen Sachverhalt anders als der breite Durchschnitt sieht. Ich habe da selbst oft meine eigene Meinung, die nicht unbedingt der Norm entspricht. Aber dann bitte erklären und begründen.

    Die einfache Behauptung "benötigt man nicht zwangsläufig", ohne irgend etwas dazu ist halt etwas wenig. Damit kann kein Mensch etwas anfangen.
    Und die Aussage, ob eine eigene Haftpflicht dann tatsächlich zahlt, kann es ja dann wohl auch nicht sein.

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  12. Avatar von fvf-makler
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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    Hallo haaber73,

    Sie sehen das schon richtig, dass eine Diensthaftpflicht nur bei grober Fahrlässigkeit benötigt wird. Doch was ist grobe Fahrlässigkeit. Da es hierzu keinen Katalog gibt, gehen solche Haftungsansprüche öffters vor Gericht. Im Nachhinein kann es sich als teures Unterfangen herausstellen,
    keine Versicherung zu haben.
    Als Polizeibeamter mit Nutzung von Dienstfahrzeugen empfiehlt sich auch der Einschluss/Zusatzbaustein der Dienstfahrzeug-Regressversicherung, mindestens in Höhe des durch Ihren Arbeitgeber genannten Regresses.

    Ich persönlich halte eine allumfassende Haftpflichtversicherung (entsprechend des Bedarfs) für eine Pflicht. Nicht nur, dass Sie sich vor finanziellen Verlusten schützen, denken Sie auch an die Geschädigten.

    Wenn man den Zahlen glauben schenk, so existieren in Dt. über 70 Mio. LV/RV-Verträge aber über 30% der Bevölkerung hat keine Haftpflicht.
    Da muss man schon ins Grübeln kommen.
    Was nützt einem der Kapitalaufbau, wenn durch eine kleine Unachtsamkeit sämtliches Angespartes auf der Kippe steht.

    fvf-makler

  13. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Dienst- bzw. Amtshaftpflicht

    Hallo

    Ich stimme mit dir überein. Ich wollte hier nur klarstellen, das eine Haftpflichtversicherung, in welcher Form auch immer, keine Pflicht ist. Es ist im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht eine persönliche Entscheidung.

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