Wer kann mir weiterhelfen?

Mein Problem:

Mein 25. jähriger Sohn wird durch einen gerichtlich bestellten beruflichen Betreuer betreut. Bisher war das auch kein Problem. Jetzt soll ich jedoch abgeleiteten Unterhalt für die Betreuung zahlen, da mein Sohn selbst nicht leistungsfähig ist. ( bekommt ca. 900 Euro p.m)

Bisher haben die Landesjustizkassen diese kosten übernommen. Aber das Geld wird ,wie überall knapp. Deshalb müssen die Betreuer nachweisen, dass das Geld für ihre Vergütung nicht woanders beschafft werden kann.

Ich habe gehört, dass diese Angelegenheit in jedem Bundesland anders betrachtet wird.

Wer kennt sich aus oder hat Erfahrungen zur Sache?

Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

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