Letztens habe ich irgendwo einen Begriff aufgeschnappt, der mir rein gar nichts sagt und mich aber dennoch neugierig gemacht hat.
Es ging dabei um P-Konten , was auch immer das bedeuten mag. Ich habe mitbekommen, dass es sich um Konten handelt, bei denen man wohl nicht mehr gepfändet werden kann. Ist das denn vom juristischen Standpunkt aus überhaupt vertretbar, dass Banken solche Konten für ihre Kunden einrichten?
Theoretisch muss es doch möglich sein, dass Vermögen bis zu einem bestimmten Satz oder Selbstbehalt gepfändet werden können muss. Was hat es also mit diesen Konten genau auf sich?