Darlehn Lebensversicherung Kündigung und Konsequenzen
Hallo liebe Experten,
meine Eltern haben ein Darlehn, bei einer Bauparkasse aufgenommen in Höhe von 41800,- Euro. Der Vertrag wurde im März 2010 abgeschlossen. Monatlich soll eine Summe in Höhe von 418,- Euro zurückgezahlt werden. (ca. 280,- Euro Tilgung + 140,- Euro Zinsen) Als Sicherheit dient eine Lebensversicherung, von einer anderen Lebensversicherungsgesellschaft, die einen aktuellen Rückkaufswert von ca. 62.000,- besitzt. Nun kommt es so, dass meine Eltern gegenwärtig nicht in der Lage sind Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Da jedoch die Lebensversicherung durch einen festen Zinssatz für die nächsten 7 Jahre bei der Bausparkasse festgeschrieben ist haben meine Eltern gegenwärtig nicht die Möglichkeit ihre Lebensversicherung zu verkaufen oder zu kündigen, da sie ja wie obern schon beschrieben gegenwärtig verpfändet ist. Nun wäre meine Idee, ob man die Zahlung gegenüber der Bausparkasse einstellt. Dann würde aus meiner Sicht die Möglichkeit greifen, dass die Bausparkasse den Vertrag aufkündigt und sich dann auf die Verpfändete Sicherheit beruft, die Lebensversicherung. Sodass die Lebensversicherung gekündigt werden müsste (von wem wird diese dann gekündigt?), die Bausparkasse ihr Darlehn zurück erhält und der Restbetrag meiner Eltern erhalten müssten.
Sehe ich das richtig, oder werden hier Probleme von meiner Seite aus übersehen?
Könnte mir bitte auch jemand von Ihnen sagen, ob Gebühren für diesen Weg anfallen und in welcher Höhe damit zu rechnen ist? Ich habe in diesem Zusammenhang etwas gelesen von Vorfälligkeitsgebühren – ist dies richtig?
Gern wäre ich auch für weitere Informationen dankbar.
Vielen herzlichen Danke für die Antworten, da ich meinen Eltern helfen muss, damit diese ihr Häuschen behalten können!
AW: Darlehn Lebensversicherung Kündigung und Konsequenzen
Hallo Claudia,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe.
Die Lebensversicherung ist zur Sicherheit an die Bausparkasse abgetreten?
Die Bausparkasse ist dann Gläubiger.
Ich verstehe nicht, wozu man ein Bauspardarlehen von 41800 Euro aufnimmt, wenn man in seiner Lebensvers. einen Rückkaufwert von 62.000 Euro nachweisen kann.
Zu welchen Zinskonditionen wurde das Bauspardarlehen bewilligt. Besteht Sondertilgungsrecht?
Zur Lösung:
Es besteht die Möglichkeit eine Lebensversicherung zu beleihen in Form eines Policendarlehens. Bei uns kann man 70 % des Rückkaufswertes beleihen zu einem Zinssatz von 4,1 %. Nehme ich 62.000 als Grundlage entspricht das einer Vorauszahlung von 43.400 Euro.
Ohne Rückzahlungsplicht! Der vorausgezahlte Betrag würde dann einfach bei Ablaufauszahlung der Lebensversicherung abgezogen. Sie können aber auch, wenn die Möglichkeit besteht, nach freier Wahl Beträge in die LV zurückzahlen. Sollten weitere finanzielle Entlastungen nötig sein, können Sie die Lebensversicherung auch vorerst "beitragsfrei" weiterführen. Allerdings sollte dieser Schritt erst nach Auszahlung des Policendarlehens erfolgen. Zinsen aufs Jahr würden Sie dann 1779 Euro zahlen, also 148, 30 monatlich.
Wenn Sie jetzt richtig gelesen haben, sehen Sie das ein Bauspardarlehen nicht zwingend nötig war.
Auch bei Abtretung der Police ist ein Darlehen aus der Lebensvericherung noch möglich. Sie brauchen lediglich die Zustimmung des Gläubigers ( Bausparkasse) und die werden sicherlich zustimmen, da somit die Tilgung des Darlehens gewährleistet würde.
Unterm Strich sehe ich hier wieder eindeutig, dass hier nicht wirklich zielführend beraten wurde. Wenn mein eigens Geld billiger ist, als das Bauspardarlehen, brauche ich dieses nicht. Ich empfehle Ihnen, ein Gespräch mit dem zuständigen Anbieter Ihrer Lebensversicherung zu führen. Gern bin ich bereit Ihnen bei Bedarf weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.
AW: Darlehn Lebensversicherung Kündigung und Konsequenzen
Hallo Herr Niedermeyer,
vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Leider haben meine Eltern tatsächlich den Fehler gemacht und sich durch - eventuell zu wenig Informationen – einen Darlehn in Höhe von 41.800,- Euro aufschwatzen lassen, obwohl sie über liquide Mittel in Höhe der erwähnten Lebensversicherung (ca. 62.000 Euro) verfügten. Dieses Geld erhielten Sie Anfang März 2010. Gegenwärtig zahlen Sie eine Rate von monatlich ca. 420,- an den Gläubiger (Bausparkasse) + 500,- Euro, um ihre Lebensversicherungen zu bedienen. Leider hat bis zum heutigen Tag die Kommunikation mit der Bausparkasse nicht funktioniert. Problematisch gestaltet sich an dieser Stelle, dass das Darlehn (41.800) von einer anderen Gesellschaft (Bausparkasse) aufgenommen wurde als sich die Lebensversicherung befindet. Ich habe schon mit der Bausparkasse telefoniert. Diese sperrt sich zum einen den Vertrag vorzeitig zu kündigen, da ihr natürlich dann ein Teil des Gewinns (Zinsen) verloren gehen würde -> das Recht auf vorzeitige Darlehnskündigung haben meine Eltern nicht, da sie das ihr Immobilie nicht veräußern möchten (das wäre nach dem BGH der einzig mögliche Sonderfall). Weiterhin sperrt sich die Bausparkasse auch die Lebensversicherung frei zu geben, um diese zu verkaufen, da sie dafür einen neuen Pfand möchten. Jedoch haben meine Eltern keine weiteren Sicherheiten. Auch die Option eines pfändbaren Kontos wurde besprochen. In diesem Fall müssten meine Eltern aber 41.800,- Euro auf ein Konto einzahlen – welche sie gegenwärtig nicht besitzen – und dann würde das Konto verpfändet. Bei meiner Frage, ob man nach dem Verkauf der LV die Gesamtsumme (41.800,- Euro) einzahlen könnte und dann das Konto pfänden könnte + einen monatlichen Dauerauftrag in Höhe von 420,- Euro einrichten könnte wurde mir mitgeteilt, dass dies ein zu großer logistischer Aufwand sei. Auch kam von Seite der Bausparkasse eine negative Auskunft in welcher gebeten wurde die Lebensversicherung betragsfrei weiterzuführen. Die Lebensversicherungsgesellschaft hat telefonisch die Auskunft erteilt, dass sie eine Bestätigung der Bausparkasse benötigen, um die LV beitragsfrei weiterlaufen zu lassen, da sie ja an diese verpfändet sei. Dies verwundert mich umso mehr, da die Höhe der LV ja ca. 20.000 höher (LV 62.000,- Euro; Darlehn 41.800,- Euro) ist als das ausgezahlte Darlehn.
Als eventuelle Option wäre eine Abtretung von Teilen der Grundschuld möglich, die sich gegenwärtig im Grundbuch befinden. Ob dies möglich ist kann ich gegenwärtig nicht sagen, da ich den Wert der Immobilie nicht genau bestimmen kann.
Da es bei meinen Eltern durch Krankheit eine höherer Dispokredit angesammelt hat und weiter Kosten entstanden sind ist gegenwärtig in meinen Augen auch mit dem Verständnis von Nachhaltigkeit für meine Eltern die einzige Möglichkeit, die Lebensversicherung zu verkaufen/kündigen, da sie Ersten einen ihrer Kredite (es existieren vier) tilgen können und Zweitens über liquide Mittel verfügen könnten.
Die Frage ist nun tatsächlich, ob bei Beitragseinstellung von Seite meiner Eltern sowohl zu der Lebensversicherungsgesellschaft (500,- Euro im Monat) als auch zu der Bausparkasse (420,- Euro im Monat) von Seiten der Bausparkasse eine Kündigung des Darlahnsvertrages erfolgt. Dann würde meiner Meinung nach die LV, die ja als Sicherheit gilt, gekündigt werden und aus dieser Summe würde zum einen das Darlehn + Vorfälligkeitsentschädigung für die Bausparkasse bezahlt werden als auch der Restbetrag meinen Eltern ausgezahlt. Oder ob die Bausparkasse auf Vertragserfüllung klagt. Dies würde aus meiner Sicht bedeuten, dass sie jeden Monat klagen müsste, dass meine Eltern die 420,- zahlen. Bei der Lebensversicherungsgesellschaft mache ich mir diesbezüglich weniger Sorgen – hoffentlich.
Ist diese Annahme richtig oder irre ich mich. Leider ist dies die letzte Möglichkeit, damit meine Eltern ihr Haus behalten können.
Über eine Antwort und Ideen wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Herzliche Grüße und vielen Dank
Claudia