Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?
Hallo!
Ich werde innerhalb des nächsten halben Jahres einen Schreinerbetrieb übernehmen.
Dort werde ich zunächst alleine arbeiten, d.h. keine weiteren Handwerker anstellen. Allerdings würde ich gerne meine Frau für die Buchhaltung und die Büroarbeiten einstellen.
Wie kann ich das regeln, damit der Vertrag auch akzeptiert wird. Sie soll ganz offiziell bei mir angestellt sein und auch ein normales Gehalt dafür bekommen.
Gibt es Besonderheiten, die ich beachten muss, damit das Finanzamt dieses Arbeitsverhältnis anerkennt?
AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?
Hallo Bohnenernter,
natürlich kannst Du Deine Frau anstellen wie jede andere auch - nur sollte man sich im Vorfeld genaue Gedanken darüber machen. Du solltest dazu unbedingt vorher mit Deinem - oder einem Steuerberater sprechen, um das Optimum an Gehalt festzulegen. Ein hohes Gehalt kostet nur unnötige Lohnnebenkosten - und da das Geld aus Deiner Tasche rausgeht und in Deine Frau`s Tasche wandert spielt es eh nicht so die Rolle.
Mein Tip: Ein kleines Gehalt plus eine betriebliche Altersvorsorge über Dich - die Beiträge dazu sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?
Hallo,du mußt nur aufpassen wegen der Arbeitslosenversicherung,da du wo möglichst Beiträge für deine Ehefrau zahlts ,aber die dann kein Arbeitslosengeld bekommst ,da der Arbeitgeber der Ehemann war.
AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?
Man bekommt kein Arbeitslosengeld, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Job nachgeht?
Das es hier immer wieder Probleme gibt, ist richtig. Der Sozialversicherungsträger dreht die Gesetze dabei gern, wie er sie gern hätte. Bin ich Angestellter im Familienunternehmen sieht man mich als beitragspflichtigen Angestellten, sollen Leistungen fließen, wird gern geringfügige Beschäftigung unterstellt.
Arbeitslosengeld ist jedoch eine Versicherungsleistung und kein Almosen. Zahle ich Versicherungsbeiträge habe ich grundsätzlich auch Anspruch auf Leistungen. Natürlich muss der Verlust der Arbeitsstelle oder Kündigung plausibel, bzw. nachvollziehbar sein. Notfalls muss man hier wirklich klagen.
Es gibt hier einiges zu beachten.
Guckst Du hier mal rein:
AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?
Was Jürgen schreibt ist durchaus ein Thema. Wenn Ihr allerdings einen sauberen Arbeitsvertrag mit Urlaub usw. erstellt und Ihr Euch grundsätzlich auch daran haltet, ist hier nichts zu befürchten.
Es gibt aber auch Fälle, wo die Ehefrau mit das Geschäft führt, auf Darlehen mit unterschreibt, viel länger arbeitet als im Arbeitsvertrag geregelt usw. - dann ist es ein Thema.
Wenn Sie Deine Buchhaltung macht, ist alles sauber...
AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?
da haben wir wohl gleichzeitig geantwortet...
Zitat von Mike Spezi
Man bekommt kein Arbeitslosengeld, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Job nachgeht?
Das es hier immer wieder Probleme gibt, ist richtig. Der Sozialversicherungsträger dreht die Gesetze dabei gern, wie er sie gern hätte. Bin ich Angestellter im Familienunternehmen sieht man mich als beitragspflichtigen Angestellten, sollen Leistungen fließen, wird gern geringfügige Beschäftigung unterstellt.
Arebitslosengeld ist jedoch eine Versicherungsleistung und kein Almosen. Zahle ich Versicherungsbeiträge habe ich grundsätzlich auch Anspruch auf Leistungen. Natürlich muss der Verlust der Arbeitsstelle oder Kündigung plausibel, bzw. nachvollziehbar sein. Notfalls muss man hier wirklich klagen.
Es gibt hier einiges zu beachten.
Guckst Du hier mal rein: