Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?

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  1. Avatar von Bohnenernter
    Bohnenernter

    Standard Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?

    Hallo!

    Ich werde innerhalb des nächsten halben Jahres einen Schreinerbetrieb übernehmen.

    Dort werde ich zunächst alleine arbeiten, d.h. keine weiteren Handwerker anstellen. Allerdings würde ich gerne meine Frau für die Buchhaltung und die Büroarbeiten einstellen.

    Wie kann ich das regeln, damit der Vertrag auch akzeptiert wird. Sie soll ganz offiziell bei mir angestellt sein und auch ein normales Gehalt dafür bekommen.

    Gibt es Besonderheiten, die ich beachten muss, damit das Finanzamt dieses Arbeitsverhältnis anerkennt?

    Gruss Bohnenernter

  2. Avatar von degere
    degere ist offline

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    Standard AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?

    Hallo Bohnenernter,

    natürlich kannst Du Deine Frau anstellen wie jede andere auch - nur sollte man sich im Vorfeld genaue Gedanken darüber machen. Du solltest dazu unbedingt vorher mit Deinem - oder einem Steuerberater sprechen, um das Optimum an Gehalt festzulegen. Ein hohes Gehalt kostet nur unnötige Lohnnebenkosten - und da das Geld aus Deiner Tasche rausgeht und in Deine Frau`s Tasche wandert spielt es eh nicht so die Rolle.

    Mein Tip: Ein kleines Gehalt plus eine betriebliche Altersvorsorge über Dich - die Beiträge dazu sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

  3. Avatar von juergen388
    juergen388 ist offline

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    Standard AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?

    Hallo,du mußt nur aufpassen wegen der Arbeitslosenversicherung,da du wo möglichst Beiträge für deine Ehefrau zahlts ,aber die dann kein Arbeitslosengeld bekommst ,da der Arbeitgeber der Ehemann war.

  4. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?

    Man bekommt kein Arbeitslosengeld, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Job nachgeht?

    Das es hier immer wieder Probleme gibt, ist richtig. Der Sozialversicherungsträger dreht die Gesetze dabei gern, wie er sie gern hätte. Bin ich Angestellter im Familienunternehmen sieht man mich als beitragspflichtigen Angestellten, sollen Leistungen fließen, wird gern geringfügige Beschäftigung unterstellt.
    Arbeitslosengeld ist jedoch eine Versicherungsleistung und kein Almosen. Zahle ich Versicherungsbeiträge habe ich grundsätzlich auch Anspruch auf Leistungen. Natürlich muss der Verlust der Arbeitsstelle oder Kündigung plausibel, bzw. nachvollziehbar sein. Notfalls muss man hier wirklich klagen.

    Es gibt hier einiges zu beachten.
    Guckst Du hier mal rein:

    Betriebsprüfung der Sozialversicherung: Beschäftigung von Ehegatten und Familienangehörigen, familienhafte Mitarbeit

    Arbeitsmarkt: Arbeitslosengeld trotz Beschäftigung beim Ehepartner - Wirtschaft | STERN.DE

    mfg
    mike

  5. Avatar von degere
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    Standard AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?

    Was Jürgen schreibt ist durchaus ein Thema. Wenn Ihr allerdings einen sauberen Arbeitsvertrag mit Urlaub usw. erstellt und Ihr Euch grundsätzlich auch daran haltet, ist hier nichts zu befürchten.

    Es gibt aber auch Fälle, wo die Ehefrau mit das Geschäft führt, auf Darlehen mit unterschreibt, viel länger arbeitet als im Arbeitsvertrag geregelt usw. - dann ist es ein Thema.

    Wenn Sie Deine Buchhaltung macht, ist alles sauber...

  6. Avatar von degere
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    Standard AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?

    da haben wir wohl gleichzeitig geantwortet...
    Zitat Zitat von Mike Spezi
    Man bekommt kein Arbeitslosengeld, wenn man einen sozialversicherungspflichtigen Job nachgeht?

    Das es hier immer wieder Probleme gibt, ist richtig. Der Sozialversicherungsträger dreht die Gesetze dabei gern, wie er sie gern hätte. Bin ich Angestellter im Familienunternehmen sieht man mich als beitragspflichtigen Angestellten, sollen Leistungen fließen, wird gern geringfügige Beschäftigung unterstellt.
    Arebitslosengeld ist jedoch eine Versicherungsleistung und kein Almosen. Zahle ich Versicherungsbeiträge habe ich grundsätzlich auch Anspruch auf Leistungen. Natürlich muss der Verlust der Arbeitsstelle oder Kündigung plausibel, bzw. nachvollziehbar sein. Notfalls muss man hier wirklich klagen.

    Es gibt hier einiges zu beachten.
    Guckst Du hier mal rein:

    Betriebsprüfung der Sozialversicherung: Beschäftigung von Ehegatten und Familienangehörigen, familienhafte Mitarbeit

    Arbeitsmarkt: Arbeitslosengeld trotz Beschäftigung beim Ehepartner - Wirtschaft | STERN.DE

    mfg
    mike

  7. Avatar von Lazarim
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    Standard AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?

    Theoretisch könnte meine Freundin mich ja auch genauso einstellen! oder ist für Familienangehörige Sonderregelung?

  8. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?

    @ degere,

    macht ja nix, doppelt hält besser!

    @ Lazarim

    Eine Freundin ist nach SGB kein Familienmitglied.

  9. Avatar von Lazarim
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    Standard AW: Kann ich meine Ehefrau im eigenen Betrieb anstellen?

    Und wie ist es mit Cousine?

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