Hier mal ein bisschen was zum Thema Geldwäsche:
Die fortlaufende Überwachung von Konten und Transaktionen auf Geldwäscheverdacht ist Banken und anderen
Finanzdienstleistern (in Deutschland im Geldwäschegesetz) gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu hat jede
Bank einen Geldwäschebeauftragten (Compliance Officer Money Laundering) zu benennen.
Geht aber noch weiter:
Unabhängig von der Höhe und der Art der Transaktion (
bar oder
unbar) ist jede
Versicherungsgesellschaft und jedes
Kreditinstitut nach § 11 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz) verpflichtet, eine Verdachtsanzeige bei Verdacht auf Geldwäsche gegen ihren eigenen
Kunden zu erstatten.
Hier noch was zum Thema Folgen:
Geldwäsche ist in Deutschland nach
§ 261 StGB strafbar. Auch der Versuch und – wie bei allen Straftatbeständen – die
Beihilfe sind strafbar. Der
Strafrahmen beträgt 3 Monate bis 5 Jahre
Freiheitsstrafe. Weiterhin können Geld oder Gegenstände, die für Geldwäsche genutzt werden,
eingezogen werden.
Die Bank schützt sich hier selber.
Warum eigentlich dieser scharfe Ton? Schlimmes Wochenende
Bringt doch nix wenn wir uns hier zerfleischen.