Ist man einer Bank gegenüber verpflichtet wg. Check rechenschaft abzulegen?

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  1. Avatar von MCX
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    Ausrufezeichen Ist man einer Bank gegenüber verpflichtet wg. Check rechenschaft abzulegen?

    Hallo erstmal

    War vorher bei der Bank und wollte einen Check einlösen mit dem ein Käufer einer Ware von mir bezahlt hat...

    Dieser ist verhältnismäßig hoch wenn auch keine Unsumme (ca. 20.000€)

    Nun weigert sich die Bank doch tatsächlich den Check weiterzuleiten bis ich dieser einen Kaufvertrag vorlege!

    Frage: Hat die Bank überhaupt das Recht dazu? Muss ich der Bank wirklich zuerst im Detail vorführen von wo und weshalb dieses Geld genau kommt und kann die Bank die Auszahlung verweigern wenn es keinen Kaufvertrag gibt?

    und falls ja für was genau benötigt die Bank dies?

  2. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Ist man einer Bank gegenüber verpflichtet wg. Check rechenschaft abzulegen?

    Hey...

    der Bank geht das gar nichts an wo das Geld her kommt bzw. warum.

    Die Bank hat das Recht dir das Geld erst gutzuschreiben nach dem die Absender Bank den Betrag bestätigt. Auch hat die Bank das recht selbst Erkundungen einzubeziehen z.b. die Absenderbank anrufen das sie Kontakt mit dem Absender aufnimmt und fragt ob alles Okay ist.

    Aber du musst nichts vorlegen... könnte aber das ganze etwas beschleunigen.

  3. Avatar von PI112
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    Standard AW: Ist man einer Bank gegenüber verpflichtet wg. Check rechenschaft abzulegen?

    Hallo,

    ich sehe den Sachverhalt gänzlich anders. In meinen Augen hat der Angestellte der Bank richtig gehandelt. Als Finanzinstitut muss die Bank beim Thema Geldwäsche sehr aufpassen, denn auch die Beihilfe hierzu steht unter Strafe.
    Unterstelle ich nun, dass der Betrag deutlich von den sonstigen Kontobewegungen abweicht gehen natürlich die Alarmlampen an.

    Bei einem legalen Geschäft (das ich hier mal unterstelle) sollte es ja auch kein Problem sein einen Kaufvertrag o.ä. vorzulegen.

    Rechtlich handelt die Bank m.E. korrekt.

    Gruß, Chris

  4. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Ist man einer Bank gegenüber verpflichtet wg. Check rechenschaft abzulegen?

    Zitat Zitat von PI112
    Hallo,

    ich sehe den Sachverhalt gänzlich anders. In meinen Augen hat der Angestellte der Bank richtig gehandelt. Als Finanzinstitut muss die Bank beim Thema Geldwäsche sehr aufpassen, denn auch die Beihilfe hierzu steht unter Strafe.
    Unterstelle ich nun, dass der Betrag deutlich von den sonstigen Kontobewegungen abweicht gehen natürlich die Alarmlampen an.

    Bei einem legalen Geschäft (das ich hier mal unterstelle) sollte es ja auch kein Problem sein einen Kaufvertrag o.ä. vorzulegen.

    Rechtlich handelt die Bank m.E. korrekt.

    Gruß, Chris
    Es geht nicht dadrum wie du etwas sieht oder etwar für richtig hälst sondern wie es der Tatsache entspricht.

    Die Bank ist lediglich ein Zahlungsabwickler und keine Stelle die Straftaten aufdeckt oder das ziel hat sie zu vereiteln.

  5. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Ist man einer Bank gegenüber verpflichtet wg. Check rechenschaft abzulegen?

    Hier mal ein bisschen was zum Thema Geldwäsche:

    Die fortlaufende Überwachung von Konten und Transaktionen auf Geldwäscheverdacht ist Banken und anderen Finanzdienstleistern (in Deutschland im Geldwäschegesetz) gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu hat jede Bank einen Geldwäschebeauftragten (Compliance Officer Money Laundering) zu benennen.

    Geht aber noch weiter:

    Unabhängig von der Höhe und der Art der Transaktion (bar oder unbar) ist jede Versicherungsgesellschaft und jedes Kreditinstitut nach § 11 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz) verpflichtet, eine Verdachtsanzeige bei Verdacht auf Geldwäsche gegen ihren eigenen Kunden zu erstatten.

    Hier noch was zum Thema Folgen:

    Geldwäsche ist in Deutschland nach § 261 StGB strafbar. Auch der Versuch und – wie bei allen Straftatbeständen – die Beihilfe sind strafbar. Der Strafrahmen beträgt 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Weiterhin können Geld oder Gegenstände, die für Geldwäsche genutzt werden, eingezogen werden.

    Die Bank schützt sich hier selber.

    Warum eigentlich dieser scharfe Ton? Schlimmes Wochenende
    Bringt doch nix wenn wir uns hier zerfleischen.

  6. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Ist man einer Bank gegenüber verpflichtet wg. Check rechenschaft abzulegen?

    Zitat Zitat von PI112
    Hier mal ein bisschen was zum Thema Geldwäsche:

    Die fortlaufende Überwachung von Konten und Transaktionen auf Geldwäscheverdacht ist Banken und anderen Finanzdienstleistern (in Deutschland im Geldwäschegesetz) gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu hat jede Bank einen Geldwäschebeauftragten (Compliance Officer Money Laundering) zu benennen.

    Geht aber noch weiter:

    Unabhängig von der Höhe und der Art der Transaktion (bar oder unbar) ist jede Versicherungsgesellschaft und jedes Kreditinstitut nach § 11 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz) verpflichtet, eine Verdachtsanzeige bei Verdacht auf Geldwäsche gegen ihren eigenen Kunden zu erstatten.

    Hier noch was zum Thema Folgen:

    Geldwäsche ist in Deutschland nach § 261 StGB strafbar. Auch der Versuch und – wie bei allen Straftatbeständen – die Beihilfe sind strafbar. Der Strafrahmen beträgt 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe. Weiterhin können Geld oder Gegenstände, die für Geldwäsche genutzt werden, eingezogen werden.

    Die Bank schützt sich hier selber.

    Warum eigentlich dieser scharfe Ton? Schlimmes Wochenende
    Bringt doch nix wenn wir uns hier zerfleischen.

    Hey, der Ton sollte nicht scharf wirken und das We war auch gut :P. Falls es falsch rüber kam Entschuldige ich mich

    Auf den Rest Antworte ich später in Ruhe

  7. Avatar von Doso
    Doso ist offline

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    Standard AW: Ist man einer Bank gegenüber verpflichtet wg. Check rechenschaft abzulegen?

    Nein, bist du nicht verpflichtet. Die Bank kann dir aber auch verweigern den Scheck einzulösen wegen Verdacht auf Geldwäsche.

    Deine Entscheidung....

  8. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Ist man einer Bank gegenüber verpflichtet wg. Check rechenschaft abzulegen?

    Danke DOSO für die Formulierung. Habe mich leider etwas kryptisch ausgedrückt, wollte aber das Gleiche zum Ausdruck bringen.

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