nachdem ich mich hier schon stundenlang eingelesen habe muss ich Euch dennoch als Profis fragen.
Ich bin noch zwei Jahre in der Privatinsolvenz und mache mich ab nächstem Jahr wieder selbständig. Die Freigabe durch den Insolenzverwalter ist gegeben.
Nach der Restschuldbefreiung möchte ich meine Altersvorsorge vornehmlich in Fonds investieren.
Um aber eine Altersvorsorge auch gegenüber dem Insolvenzverwalter vernünftig rechtfertigen zu können ( Fonds akzeptiert er nicht ) benötige ich wahrscheinlich ein Versicherungsprodukt.
Und da liegt der Hase im Pfeffer...
Ich möchte am liebsten kein Versicherungsprodukt abschliessen da ich die hohen Kosten vermeiden möchte, keine Todesfallabsicherung benöige und flexibel bleiben möchte.
Im ungünstigsten Fall aber auch nach zwei Jahren die Summe ohne grossartige Abschläge wieder anderweitig anlegen zu können.
Vor einigen Jahren gab es mal von der DWS ein Versicherungsprodukt welches die Kosten über einen sehr langen Zeitraum verteilt hat. IVP oder ähnlich.
Was kann ich am besten machen und habe die wenigsten Kosten.
Meine Investition würde sich auf 500-700 € monatlich belaufen.
Ich danke Euch schon jetzt und freue mich auf Eure Antworten.
Sollte irgendwas unklar sein würde ich natürlich meine Angaben ergänzen.
Nach doch eher schlechten Erfahrungen mit Fondsprodukten hat sich bei mir eine echte Antipathie entwickelt. Der ist es wohl geschuldet, dass ich diese Produktreihe von DWS überhaupt nicht wahrgenommen habe.
Nach erstem Überfliegen der Bedingung muss ich aber sagen, dass ist wahrscheinlich genau das Produkt, welches ich schon seit einiger Zeit suche.
Was haben Sie bisher für Erfahrungen damit gemacht?
Die DWS Basis Rente Premium ist eine ganz normale Rüruprente. Nicht vererbbar und nicht kapitalisierbar. Steuerlich absetzbar. Es ist eben nicht möglich vor der Insolvenz geschütztes Kapital anzuhäufen. Die Firma
IVP KAPITAL AG ist ein kleiner familiärer Strukturvertrieb. Die Ziele sind o.k., die Durchführung wahrscheinlich wie immer. Als Fonds bietet sie in letzter Zeit unter ihrem Namen Fonds der Gesellschaft DJE Investment S.A. an. Leider sind hier die Renditen nicht berauschend und die Kosten relativ hoch.
das Produkt, welches die Kosten über einen langen Zeitraum verteilt ist die DWS Top Rente. Bei diesem Produkt wird die Provision nicht Vorabdiskontiert sondern "nur" der Ausgabeaufschlag von bis zu 5,5% je Einzahlung abgezogen. Eine Rürup Rente ist aufgrund der Umschichtungsoption nach 2-3 Jahren die falsche Wahl. Wenn der Insolvenzverwalter es zulässt können sie die DWS TopRente auf Riester Basis machen mit einer freiwilligen Überzahlung. Mindestens diese Überzahlung können sie dann nach 2-3 Jahren wieder Auszahlen lassen, da es wie ein normaler Fondssparplan gehandhabt wird.
Da es sich zumindest was die Kapitalgarantie angeht um ein "Rentenprodukt" handelt könnte sich der Insolvenzverwalter darauf einlassen. Hier kommt es eben auf die passenden Argumente an. Den gleichen Zweck würde natürlich ein Garantiefonds erfüllen, der bietet aber leider keine Kapitaloption. Eine weitere Variante wäre ein Versicherungsprodukt gegen Honorar oder ohne Front Up Provision zu erwerben welches dann keine Abschlusskosten enthält.
Da er als Selbständiger nicht riesterberechtigt ist, habe ich arge Zweifel ob das mit der Privatinsolvenz konform geht. Hier würde ja hintenherum Geld angehäuft und das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.
nachdem zetas ja bereits einen Freibetrag für die Altersvorsorge mit dem Insolvenzverwalter ausgehandel hat geht es anscheinend nur noch um ein entsprechendes Produkt welches eine Rente in Aussicht stellt. Hierbei geht es auch Primär nicht darum in der jetzigen Zeit Insolvenzgeschützt zu sein (ist er ja bereits (-. Es ist durchaus üblich, dass in einem Insolvenzverfahren wenn genug in die Masse läuft auch ein gewisser Teil nach Rücksprache mit dem Insoverwalter als Altersvorsorge gespart werden kann (sogenannte zweckgebundene Mittel). Wichtig ist hier immer die schriftliche Freigabe des Verwalters.
Diese echten zweckgebunden Mittel können sein z.B. betrieblich Altersvorsorge (diese kann auch den Pfändungsbetrag reduzieren), Riester, Rürup und private Rentenversicherung OHNE Kapitalwahlrecht nach §851c ZPO. Man kann auch z.B. bestehende LV/RV bei drohender Insolvenz mit dem §167VVG Pfändungssicher machen.