nach langen Jahren in einer kleinen Firma wechsele ich nun in ein größeres Unternehmen, von dem ich weiß, dass es seinen Mitarbeitern auch eine betriebliche Altersvorsorge zukommen lässt. Wenn mich nicht alles täuscht, handelt es sich hier um eine Pensionszusage, was auch immer das bedeuten mag.
Mein Schwiegervater erhält Bezüge aus einer Pensionskasse, aber das scheint etwas anderes zu sein. Deshalb frage ich hier mal nach, was denn eine Pensionszusage genau ist und unter welchen Voraussetzungen ich diese bekommen kann.
Eine Pensionszusage, ist die Zusage des Arbeitgebers seinem Arbeitnehmer im Rentenalter Leistungen zukommen zu lassen. Dies Leistungen können in Form einer Rente gezahlt werden, können aber auch in Form von Kapitalleistungen erbracht werden. "Dem Arbeitgeber obliegt die Finanzierung der Versorgungsleistungen, die in der Regel während der Anwartschaftszeit über Pensionsrückstellungen erfolgt. Bei der Anlage von Deckungsmitteln gibt es keine Beschränkungen. Die Mittel können also im Betrieb investiert werden, zum Abschluss einer Rückdeckungsversicherung zur Leistungserfüllung verwendet werden oder in Fonds angelegt werden."
Die unverfallbaren Anwartschaften muß der Arbeitgeber über den Pensionssicherungsverein absichern.