Wie kann ich eine Entgeltumwandlung durchsetzen?

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  1. Avatar von Sparfüchschen
    Sparfüchschen

    Standard Wie kann ich eine Entgeltumwandlung durchsetzen?

    Grüezi,

    seitdem ich vor einiger Zeit von meiner Gewerkschaft gehört habe, das die Arbeitgeber verpflichtet sind, einen Teil meines Gehalts ohne den Abzug von Steuern und Sozialabgaben in eine Altersvorsorge abzuführen, liege ich meinem Arbeitgeber damit in den Ohren.

    Immer bekomme ich zu hören, dass sie es noch nicht geschafft haben, ein entsprechendes Modell zu entwickeln und noch keine Zeit dafür da war. Was kann ich denn nun langsam machen, um diese Entgeltumwandlung durchzusetzen?

    Es ist für mich ja bares Geld und ich verdiene ohnhin schon nicht so viel. Sollte ich mit dem Arbeitsgericht drohen?

    lg

  2. Avatar von Kolman
    Kolman

    Standard AW: Wie kann ich eine Entgeltumwandlung durchsetzen?

    Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§1a BetrAVG).

    Der Anspruch gilt auch für Arbeitnehmer in Teilzeitarbeit und für geringfügig Beschäftigte, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

  3. Avatar von Jakob Cyll
    Jakob Cyll ist offline

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    Standard AW: Wie kann ich eine Entgeltumwandlung durchsetzen?

    Das Problem ist altbekannt. Der Arbeitnehmer hat zwar einen Rechtsanspruch, aber der Arbeitgeber hat keine Eile.

    Erfahrungsgemäß kommen Arbeitnehmer schnell zu Ihrer Betrieblichen Altersvorsorge, wenn ein Versicherungsmakler oder Vertreter sich um die Sache bemüht. Der hat mehr Ausdauer dem Arbeitgeber in den Ohren zu liegen

    Aber ich würde mir keine Gedanken machen. Dokumentiere deine Forderung nach Entgeldumwandlung und warte ab. Du willst ja nicht ein bestehendes Arbeitsverhältniss mit Drohungen vor das Arbeitsgericht zu ziehen gefährden. Nach Beendigung des Abreitsverhältnisses kannst du dann loslegen und deinen Anspruch rückwirkend einklagen. Schließlich hast du einen Rechtsanspruch. Falls du vor hast bis zur Rente bei dem Betrieb zu bleiben bleib bei der Makler Variante.

    Was die Auskunft angeht, man müsse ein Modell entwickeln, so ist das vieleicht eine vorgeschobene Aussage, denn man kann Entgeldumwandlung z.B. in Form einer Direktversicherung ganz einfach haben. Das dauert nur so lange wie man braucht um den Antrag auszufüllen. Alles andere macht Versicherung und Steuerberater bzw. Lohnbuchhaltung.

    Falls dein Arbeitgeber gar nicht in die Puschen kommt, melde dich kurz per Mail bei mir, ich vermittle dann einen Versicherungsmakler in deiner Region, der sich der Sache annimmt.

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