BHW Konstant Darlehen

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  1. Avatar von ThorstenB
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    Standard BHW Konstant Darlehen

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich haben uns im Jahr 2004 für den Kauf einer Immobilie entschlossen. Dazu haben wir bei der BHW ein Konstantdarlehen (DM5) abgeschlossen über 126.000
    Der Vertrag ist vom 12.07.2004 und die Zinsfestschreibung endet zum 30.06.2010.
    Der Vertrag beinhaltet einen vorfinanzierten Bausparvertrag der zur Tilgung herangezogen wird. Momentan zahlen wir einen Regelbeitrag von 126,- € in den BSV, die Zinsen für das Darlehen betragen 508,- €.
    Durch Sondertilgungen, Wohnungsbauprämie und Guthabenzinsen (2%) werden wir bis zum 30.06.2014 etwa 31.000 (geplant) € eingezahlt haben. Zuteilungsreif ist er aber bis dahin noch nicht.

    Unser Vorhaben ist:
    Den BSV zum 30.06.2014 zu kündigen und die Restsumme von 95.000 durch ein Hypthekendarlehen (wir haben ein Angebot für ein Forwarddarlehen von 3,88% eff.) zusammen mit dem Bausparguthaben zur Rückzahlung des Konstantdarlehens von 126.000 zu verwenden. Der Zinssatz des Bauspardarlehens wäre (nach Zuteilung des BSV) 4,75% eff.
    Problem: Bei der BHW möchten wir aus mehreren Gründen keinesfalls bleiben.
    Lt. §489 BGB ist eine Kündigung nach 10 Jahren Zinsbindung möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wie sieht es außerdem mit der Erstattung der Abschlussgebühr (wir verzichten ja aufs Bauspardarlehen) und nachträglicher Höherverzinsung aus ?

    Kann mir die BHW theoretisch Steine in den Weg legen ?

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: BHW Konstant Darlehen

    Hallo ThorstenB,

    welchen Status hat denn das Hypothekendarlehen derzeit? Sie sagen die Zinsfestschreibung läuft 6.2010 aus, sollte das nicht heißen, ist 6.2010 ausgelaufen oder lief 6.2010?

    Was haben sie denn dann mit der Hypothek gemacht? Wie haben sie neu festgeschrieben? Welche Rolle spielt das Datum 6.2014? Weil dann 10 Jahre rum sind?

    Eine Höherverzinsung dürfte es bei einem Konstantmodell nicht geben, da der Vertrag gebunden ist und wohl keine Wahlmöglichkeit bieten dürfte!! Anders verhält es sich, wenn sie eine Hypothek endfällig abgeschlossen haben und der Bausparvertrag losgelöst ( aber natürlich abgetreten ) von der Finanzierung läuft, nur dann ist es kein Konstantmodell, also kein "gebundenes Modell", dann könnten Wahlmöglichkeiten vorhanden sein!

    Ansonsten sind sie auf dem vollkommenden richtigen und logischen Weg, denn das Bauspardarlehen kann niemand gebrauchen, zu Mal es in der Tat hervorragende Forwarddarlehen am Markt gibt. Ob das dann allerdings 3,88 effektiv für eine Forwardlaufzeit von 4 Jahren sind, stelle ich allerdings etwas in Frage,unterstelle ich eine Zinsfestschreibung von 10 Jahren in 4 Jahren! Könnten sie mir den Anbieter bitte mal nennen? Auf unserer Plattform finde ich die Kondition bei keiner deutschen Bank!

  3. Avatar von ThorstenB
    ThorstenB ist offline
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    Standard AW: BHW Konstant Darlehen

    Hallo noelmaxim,


    ich habe im Datum einen Fehler gemacht: Die Zinsfestschreibung läuft zum 30.06.2014 aus, nicht 2010.....

    Bis dahin sollte ich in etwa 31.000 in dem BSV (nicht zuteilugsreif) haben. Diesen wollte ich kündigen und die zum 30.06.2014 angesparte Summe zusammen mit einem Hypothekendarlehen von 95.000 zur Rückzahlung des Ursprungsdarlehens von 126.000 verwenden.
    Dieses Forwarddarlehen hat tatsächlich einen Effektivzins von 3,88%. Vermittler ist die Interhyp, Darlehensgeber die VoBa Düsseldorf.
    Forwardlaufzeit von 46 Monaten, Zinsfestschreibung 10 Jahre, 6% Tilgung, monatliche Rate von 776 €.
    Das verbindliche Finanzierungsangebot liegt mir hier schriftlich vor.
    Ich kann Sie aber gerne mal ab Montag kontaktieren.

  4. Avatar von Bauer Willibald
    Bauer Willibald

    Blinzeln AW: BHW Konstant Darlehen

    Grüß Gott Thorsten B.

    ein Darlehen ( auch Konstantmodell) ist 10 Jahren nach der Vollauszahlung mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündbar. Bitte beachte diese Fristen für den Beginn des Forwarddarlehens.

    MFG

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