Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben uns im Jahr 2004 für den Kauf einer Immobilie entschlossen. Dazu haben wir bei der BHW ein Konstantdarlehen (DM5) abgeschlossen über 126.000
Der Vertrag ist vom 12.07.2004 und die Zinsfestschreibung endet zum 30.06.2010.
Der Vertrag beinhaltet einen vorfinanzierten Bausparvertrag der zur Tilgung herangezogen wird. Momentan zahlen wir einen Regelbeitrag von 126,- € in den BSV, die Zinsen für das Darlehen betragen 508,- €.
Durch Sondertilgungen, Wohnungsbauprämie und Guthabenzinsen (2%) werden wir bis zum 30.06.2014 etwa 31.000 (geplant) € eingezahlt haben. Zuteilungsreif ist er aber bis dahin noch nicht.
Unser Vorhaben ist:
Den BSV zum 30.06.2014 zu kündigen und die Restsumme von 95.000 durch ein Hypthekendarlehen (wir haben ein Angebot für ein Forwarddarlehen von 3,88% eff.) zusammen mit dem Bausparguthaben zur Rückzahlung des Konstantdarlehens von 126.000 zu verwenden. Der Zinssatz des Bauspardarlehens wäre (nach Zuteilung des BSV) 4,75% eff.
Problem: Bei der BHW möchten wir aus mehreren Gründen keinesfalls bleiben.
Lt. §489 BGB ist eine Kündigung nach 10 Jahren Zinsbindung möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Wie sieht es außerdem mit der Erstattung der Abschlussgebühr (wir verzichten ja aufs Bauspardarlehen) und nachträglicher Höherverzinsung aus ?
Kann mir die BHW theoretisch Steine in den Weg legen ?