Freistellungsauftrag bei Tagesgeld-Hopping

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  1. Avatar von MathiasRR
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    Standard Freistellungsauftrag bei Tagesgeld-Hopping

    Hallo,
    wie macht ihr das mit dem Freistellungsauftrag beim Tagesgeld-Hopping?
    Bzw. wie machen das die Banken wenn man sein Guthaben auf ein anderes Konto umzieht? Werden dann immer die 30% auf die Zinsen abgeführt wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt?

    Gruß
    Mathias

  2. Avatar von degere
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    Standard AW: Freistellungsauftrag bei Tagesgeld-Hopping

    Hallo Mathias,

    beim Tagesgeldhopping solltest Du so erfolgreich sein, daß Du über den Freistellungsauftrag kommst - dann werden wenigstens immer die Steuern abgezogen. Übrigens zahlst Du "nur noch" 25% Abgeltungssteuer plus Soli. Dies ist allerdings auch nur ein Vorwegabzug. Solltest Du ein geringes Einkommen haben, kann die Steuer auch noch darunter legen.
    Pkt. 2: Wenn einer Bank kein Freistellungsauftrag vorliegt, ist sie zur Abführung der Steuer verpflichtet.
    Übrigens mußt Du auch gar keinen Freistellungsauftrag stellen - Du kannst dies auch über die Steuererklärung regeln.

    Gruß Jan

  3. Avatar von MathiasRR
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    Standard AW: Freistellungsauftrag bei Tagesgeld-Hopping

    Hallo Jan,

    danke für deine Antwort!

    Allerdings verstehe ich sie nicht so ganz....
    Bisher dachte ich es würde so laufen:

    Wenn ich bei einer Bank keinen Freitstellungsauftrag hinterlegt habe, ist sie grundsätzlich verpflichtet die Steuer abzuführen (ok, aktuell 25%).
    Das würde ja bedeuten dass wenn ich z.B. bei Bank A Geld von August bis Oktober anlege und es dann zu Bank B transferiere, ich für die Zinsen die von August bis Oktober bei Bank A angefallen sind 25% Steuern zahlen muss und diese von Bank A gleich einbehalten bzw. abgeführt werden.

    Ist dem nicht so?

    Viele Grüße
    Mathias

  4. Avatar von degere
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    Standard AW: Freistellungsauftrag bei Tagesgeld-Hopping

    Genau so ist es. Nehmen wir an: 10.000€ Tagesgeld 2% Zins. Du bekommst für die 3 Monate 50€ Zins - darauf führt die Bank die Steuer ab (oder Du stellst einen Freistellungsauftrag über die 50€), den Du allerdings bis zum 31.12. befristen muß. Es kommt jetzt wirklich auf die Größenordnung an. Bewegt es sich um 10.000€, ist die Freistellungsauftrag-Variante gut und ratsam. Handelt es sich sich um 100.000€ oder mehr, würde ich es bei öfteren Bankwechsel über die Steuererklärung klären und da den Freistellungsbetrag verrechnen lassen.

  5. Avatar von MathiasRR
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    Standard AW: Freistellungsauftrag bei Tagesgeld-Hopping

    Hi Jan,

    es dürfte sich wohl eher um die 10.000€ Variante handeln.

    Das würde aber bedeuten, dass wenn ich im Laufe des Jahres das Geld, vielleicht auch noch gesplittet, bei 5 Banken haben werde / hatte, ich 5 Freistellungsaufträge an die Banken schicken müsste.
    Damit wäre ein Tagesgeld-Hopping ja doch schon etwas arbeitsintensiver....

    Gruß
    Mathias

  6. Avatar von degere
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    Standard AW: Freistellungsauftrag bei Tagesgeld-Hopping

    Hallo Mathias,

    das stimmt - Arbeit macht es schon. Ich persönlich bin auch kein Freund davon, weil sich der zeitliche Aufwand nicht lohnt. Ein 0,2% Unterschied bei 10.000€ bedeutet 20€ pro Jahr.

    Gruß Jan

  7. Avatar von MathiasRR
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    Standard AW: Freistellungsauftrag bei Tagesgeld-Hopping

    Hi Jan,

    danke dir für deine Antoerten.
    Tjo, dann werde ich sicherlich auch nicht so oft wechseln denn jedesmal die Freistellungsaufträge erteilen bzw. ändern, darauf habe ich dann auch keine Lust.

    Viele Grüße
    Mathias

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