Kettenverträge als Alternative zur Arbeitslosigkeit
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Kettenverträge als Alternative zur Arbeitslosigkeit
Mein Sohn ist seit über einem halben Jahr arbeitslos und verzweifelt auf der Suche nach einer neuen Stelle. Nun hat er vom Arbeitsamt eine Stelle angeboten bekommen, bei der er sich auch vorgestellt hat. Bei diesem Vorstellungsgespräch erfuhr er, dass es sich hier um einen so genannten Kettenarbeitsvertrag handelt. Wenn ich richtig liege, handelt es sich hier um mehrere befristete Arbeitsverhältnisse hintereinander in ein- und derselben Firma.
Ist das überhaupt zulässig und muss mein Sohn diese Stelle annehmen, um nicht den Anspruch auf das Arbeitslosengeld zu verlieren?
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