Vorzeitige Auszahlung der Zusatzversorgungskasse bei Kündigung
Hallo...
ich war lange Jahre Mitarbeiterin einer Sparkasse und so wurde für mich seitens des Arbeitgebers auch in die städtische Zusatzversorgungskasse eingezahlt. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Rentenversicherung. Nachdem ich vor zwei Jahren gekündigt habe, weil ich jetzt in einem ganz anderen Bereich arbeite und auch keinen städtischen Arbeitgeber mehr habe, wüsste ich gerne , ob ich mir den „angesparten“ Betrag auch vorzeitig in einer Summe auszahlen lassen kann. Es käme wahrscheinlich ohnehin nur ein kleiner Rentenbetrag dabei heraus, der mir monatlich nicht viel helfen würde. Wenn ich es jetzt in einer Summe hätte, wäre es sinnvoller.
AW: Vorzeitige Auszahlung der Zusatzversorgungskasse bei Kündigung
Hallo Roswitha,
auch ich habe mal bei einer Sparkasse gearbeitet und irgendwo steht ein kleiner Betrag. Ich bin mir ziemlich sicher, daß man den Anspruch erst mit Renteneintritt bekommt, da es sich um zusätzliche Zuschüsse zur Altersvorsorge handelt. Einfach stehenlassen - es werden eh nur ein paar Euro sein.