Müssen Stellen zuerst intern ausgeschrieben werden?
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Müssen Stellen zuerst intern ausgeschrieben werden?
Hallo zusammen...
Ich arbeite in einem Privatunternehmen, das ca. 40 Angestellte mit unterschiedlichen Arbeitszeiten hat. In der letzten Zeit gab es immer mal wieder Stellenausschreibungen, weil Leute gekündigt haben. Diese Ausschreibungen fand ich dann in der Tageszeitung wieder. In unserem Unternehmen gab und gibt es aber auch Menschen, die sich durchaus gerne auf diese Stellen beworben hätten.
Ist es nicht rechtlich und auch moralisch einwandfrei, wenn diese Stellen zuerst intern ausgeschrieben werden und sich eigene Leute darauf bewerben können?
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AW: Müssen Stellen zuerst intern ausgeschrieben werden?
Gemäß § 93 des Betriebsverfassungsgesetzes kann der Betriebsrat verlangen,
das Arbeitsplätze, welche besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte
Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben
werden müssen.
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