oben genanntes Sparkonto liefert derzeit ja 1,8 % Zinsen.
Ich habe überlegt für meinen Sohn (3) auch eins anzulegen.
In dem Antrag gibt es verschiedene Optionen anzukreuzen:
gesetzliche Vertreter sind nur gemeinsam verfügunsberechtigt(nicht wählbar für SparCard-Konten )
Jeder gesetzliche Vertreter ist für sich allein verfügungsbrechtigt
Der Unterzeichner ist allein zur gesetzlichen Vertretung berechtigt.
Bei mir wäre jetzt das dritte richtig, da ich das alleinige Sorgerecht habe.
Nun gab es aber dieses Urteil, nachdem auch der Vater nun das Sorgereicht einklagen kann.
Nehmen wir an er tut dies, dann ist die Option 1 ja laut des Antrages nicht möglich.
Es kann also jeder Elternteil auf das Geld zugreifen. Er könnte dann also hingehen und einfach alles abheben und einfach behalten ?
Sehe ich das richtig?
Kann man das irgendwie verhindern oder muss ich ein anderes Produkt wählen?
ich würde grundsätzlich Anlagen für Kinder auf den (die) Namen der Eltern, in diesem Fall also auf Deinen, abschließen.
Hauptgrund:
Wenn die Anlage auf das Kind lautet, gehört es ab dem 18. Geburtstag schlagartig dem Kind und die Eltern haben keinen Einfluss mehr darauf.
Manches Kind ist aber mit 18 gerade in einer "schwierigen Phase" und macht mit dem Geld Dinge, für die es definitiv nicht gedacht war und die es später wohl auch bedauern würde.
Wenn alles OK ist, kann man dem Kind das Geld ja trotzdem am 18. Geburtstag geben.
Das würde auch Dein Problem mit dem Sorgerecht lösen.
Leider ist dies für mich keine Lösung, denn ich möchte ja den Sparerfreibetrag von meinem Sohn ausnutzen.
Außerdem kann ich für ihn z.B. eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen.
Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht einklagen und wird es (in den meisten Fällen) zugesprochen bekommen.
Wenn man dann ein Konto für das Kind angelegt hat, bei dem die Zustimmung einer Person ausreicht, dann kann er einfach hingehen und das Geld abheben.
Natürlich wird man das alles vorher ja wissen und kann das Konto vorher noch auflösen.
Mir geht es nicht nur darum Steuern zu sparen.
Das Geld gehört meinem Sohn, daher möchte ich es auch für ihn anlegen und für ihn den Vorteil nutzen, dass er eben auch einen Freibetrag hat.
Wenn ich es auf meinem Namen anlege muss er wohlmöglich 30% steuern zahlen. Das wäre doch blöd.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#6
degere
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13.08.2010
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degere
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AW: Postbank SparCard direkt fürs Kind
Hallo Ephedra,
das mit der Sparcard ist auf jeden Fall eine gute Entscheidung für Dein Kind. Sollte der Vater das gemeinsame Sorgerecht einklagen, bedeutet dies nicht gleichzeitig die Verfügungsgewalt über das Sparkonto. Hier gilt der rechtliche Umstand bei Abschluß. Natürlich könntest Du das Konto dann im Zweifelsfall vorher auflösen. Außerdem weiß der Vater ja davon nix...
Auf jeden Fall ist das Produkt sehr gut!