Kann man die Beiträge in die private Rentenversicherung absetzen?
Guten Morgen zusammen...
Da ich irgendetwas in Richtung Altersvorsorge machen möchte, haben mir meine Eltern geraten, eine private Rentenversicherung abzuschließen. Ich bin 28 Jahre und verdiene als Programmierer ganz gut. Es ist für mich o.k., für mein Alter vorzusorgen, aber ich möchte natürlich möglichst auch jetzt schon einen kleinen Vorteil davon haben.
Für mich wäre es wichtig, dass ich die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall von der Steuer absetzen kann. Ähnlich wie bei der Riester-Rente, die mir ja nicht soviel bringen würde, weil ich noch keine Kinder habe. Wer kann mir Tipps geben?
AW: Kann man die Beiträge in die private Rentenversicherung absetzen?
Hallo Nudelio99,
dass Riester generell nur dann Sinn macht, wenn man viele Kinder hat ist ein Irrglaube.
Das gilt i.d.R. auch nur dann, wenn man ein geringes Einkommen hat.
Bei Riester ist es so, dass Du Deinen Eigenbeitrag + der Zulage vom Staat zu 100% steuerlich geltend machen kannst!
BSP: Du zahlst 1846 EUR an Eigenbeitrag und erhälst 154 EUR Zulage...dann kannst Du 2000 EUR steuerlich geltend machen. Mal angenommen Du hättest bei Deinem Steuersatz (angenommen 40%) eine Steuerersparnis von 800 EUR, dann würdest Du (weil Du ja bereits die Zulage erhalten hast, die Quasi eine Steuervorauszahlung ist) 800 EUR - 154 EUR Zulage also 646 EUR erstattet bekommen.
(Hättest Du nur ein geringes Einkommen, dann würdest Du ggf. gar nichts mehr an zusätzlicher Steuerersparnis erhalten. Daher kann man in dem Fall nur mit vielen Kindern punkten, weil man dann hohe Zulagen erhalten würde.)
Für "normale" Arbeitnehmer ist i.d.R. erstmal die BAV die beste Wahl. Hier hast Du nicht nur steuervorteile sondern zusätzlich auch noch Sozialversicherungsersparnisse(!)....
Allerdings hat alles seine zwei Seiten.......-> die Renten aus den jeweiligen Rentenversicherungsarten (Riester, BAV, Rürup, Privat Rente) werden im Rentenbezug entsprechend auch wieder ganz unterschiedlich besteuert.
Es gilt hier die Faustregel : je mehr Förderung Du in der Ansparzeit bekommst, desto mehr musst Du von Deiner Rente im Alter auch wieder abgeben und desto unflexibler ist das ganze. (z.B. ist es bei der ein oder anderen Rentenart unmöglich statt der Rente irgendwann mal das gesparte Guthaben zu bekommen....an so etwas sollte man auch vorher denken)
Zu Deiner Frage : Nein, Beiträge in eine private Rentenversicherung sind steuerlich nicht absetzbar, allerdings werden hier entsprechend die Renten auch am wenigsten steuerlich belastet :-)
Lass Dich dazu besser mal beraten. Das hängt alles von sehr sehr vielen Faktoren ab und lässt sich pauschal eigentlich nicht beantworten.
AW: Kann man die Beiträge in die private Rentenversicherung absetzen?
Zitat von Gutingia
Hallo Nudelio99,
dass Riester generell nur dann Sinn macht, wenn man viele Kinder hat ist ein Irrglaube.
Das gilt i.d.R. auch nur dann, wenn man ein geringes Einkommen hat.
Bei Riester ist es so, dass Du Deinen Eigenbeitrag + der Zulage vom Staat zu 100% steuerlich geltend machen kannst!
BSP: Du zahlst 1846 EUR an Eigenbeitrag und erhälst 154 EUR Zulage...dann kannst Du 2000 EUR steuerlich geltend machen. Mal angenommen Du hättest bei Deinem Steuersatz (angenommen 40%) eine Steuerersparnis von 800 EUR, dann würdest Du (weil Du ja bereits die Zulage erhalten hast, die Quasi eine Steuervorauszahlung ist) 800 EUR - 154 EUR Zulage also 646 EUR erstattet bekommen.
(Hättest Du nur ein geringes Einkommen, dann würdest Du ggf. gar nichts mehr an zusätzlicher Steuerersparnis erhalten. Daher kann man in dem Fall nur mit vielen Kindern punkten, weil man dann hohe Zulagen erhalten würde.)
Für "normale" Arbeitnehmer ist i.d.R. erstmal die BAV die beste Wahl. Hier hast Du nicht nur steuervorteile sondern zusätzlich auch noch Sozialversicherungsersparnisse(!)....
Allerdings hat alles seine zwei Seiten.......-> die Renten aus den jeweiligen Rentenversicherungsarten (Riester, BAV, Rürup, Privat Rente) werden im Rentenbezug entsprechend auch wieder ganz unterschiedlich besteuert.
Es gilt hier die Faustregel : je mehr Förderung Du in der Ansparzeit bekommst, desto mehr musst Du von Deiner Rente im Alter auch wieder abgeben und desto unflexibler ist das ganze. (z.B. ist es bei der ein oder anderen Rentenart unmöglich statt der Rente irgendwann mal das gesparte Guthaben zu bekommen....an so etwas sollte man auch vorher denken)
Zu Deiner Frage : Nein, Beiträge in eine private Rentenversicherung sind steuerlich nicht absetzbar, allerdings werden hier entsprechend die Renten auch am wenigsten steuerlich belastet :-)
Lass Dich dazu besser mal beraten. Das hängt alles von sehr sehr vielen Faktoren ab und lässt sich pauschal eigentlich nicht beantworten.
AW: Kann man die Beiträge in die private Rentenversicherung absetzen?
Hallo
Gut erklärt, aber nicht alles. Der Förderfähige Höchstbetrag bei Riester beträgt 2100 €. Davon 154 € Zulagen abziehen. Die verbleibenden 1946 € sind steuerlich absetzbar. Die Zulagen selbstverständlich nicht. Die Rente wird im Alter zu 100% versteuert. Ein Drittel des Kapitals kann ausgezahlt werden. Zwei drittel nur Rente. Für die Kapitalauszahlung gilt das selbe wie für die Rente.
Rürup: Beiträge sind 2010 zu 70% steuerlich absetzbar. Jedes Jahr 2% steigend bis 2025. Dann ist der gesamte Beitrag absetzbar. Die Rente wird im Alter zu 100% versteuert. Nur Rente möglich.
BAV: Beiträge sind steuer und sozialabgabenfrei. Die Rente wird im Alter zu 100% versteuert. Dazu müssen auf die Rente noch Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Kapitalauszahlung möglich. Hier gilt das selbe wie für die Rente.
Private Rente: steuerlich nicht absetzbar. Im Alter (65) werden 18% der Rente als Einkommen gerechnet und müssen versteuert werden. Bei einer Kapitalauszahlung ab dem 60. Lebensjahr müssen 50% der Kapitalerträge versteuert werden.
AW: Kann man die Beiträge in die private Rentenversicherung absetzen?
@Gerd
Hallo Gerd,
sorry aber wenn wir schon so ins Detail gehen :-)
In Sachen Riester wird bei der Steuer tatsächlich der gesamte Betrag, also Eigenbeitrag + Zulage(!) angesetzt um den Steuervorteil zu berechnen. Von diesem Steuervorteil wird dann die bereits erhaltene Zulage abgezogen und der Rest ist dann der sogenannte "zusätzliche Steuervorteil" den man hat. Leider bleibt einem dieser auch nicht ganz, denn man zahlt hiervon noch auf die bereits erhaltene Zulage Soli und ggf. Kirchensteuer. (Was ein krankes Steuersystem, aber es ist leider so.)
Im Übrigen, was hier ganz außen vor gelassen wurde : auf dem Versicherungsmarkt gibt es etliche Anbieter und hunderte unterschiedliche Rentenversicherungsprodukte. So kann es tatsächlich sein, dass eine Privatrente eines Top Anbieters besser ist, als die BAV Rente eines miesen Anbieters.
AW: Kann man die Beiträge in die private Rentenversicherung absetzen?
Genau deshalb habe ich alle 4 Möglichkeiten einer "privaten Rente" erläutert. Leider weiß heute keiner, wie Mike schon gesagt hat, was er im Alter für einen Steuersatz hat. Auch wenn sich die Gesetzte ändern, schlimmer wie die derzeit vorgeschriebenen 100% kann es Gott sei dank nicht werden.
AW: Kann man die Beiträge in die private Rentenversicherung absetzen?
Riester-Rente:
Maximal Euro 2100 (inkl. aller Zulagen) können pro Jahr steuerlich gelten gemacht werden. Ist die Steuersparnis größer als die Zulagen, wird die Differenz erstattet.