Nicht, dass ich mir im Moment Gedanken darüber machen müsste, aber es beschäftigt mich eben, da einige meiner Bekannten in letzter Zeit arbeitslos geworden sind und dadurch in völlig andere Lebenssituationen geraten sind. In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob in einer solchen Situation auch meine Pensionskasse gefährdet wäre.
Wird das Guthaben aus der Pensionskasse auf eine eventuelle Hartz IV-Zahlung angerechnet? Oder kann es wenigstens bis zur Rente stehenbleiben? Wird es denn im Rentenalter angerechnet, falls man dann Hartz IV-Empfänger oder Sozialhilfeempfänger ist?
Betrieblich Altersvorsorge, also auch ihre Pensionskasse, ist vor Hartz IV sicher. Im Rentenalter wird die Auszahlung daraus selbstverständlich auf Hartz IV angerechnet. So wie übrigens jedes Einkommen und bis auf einen kleinen Selbstbehalt auch alles Kapital, egal welcher Herkunft.