Ex-Mann begleicht die Kosten seiner Partnerkarte nicht
Hallo,
ich habe mich vor 3 Jahren von meinem Mann getrennt, bin seit Mai diesen Jahres geschieden. Wegen Offenbarungseid nutzte mein Ex-Mann die Partnerkarte meiner Kreditkarte, wogegen grundsätzlich meinerseits nichts einzuwenden war. Jetzt, zum 1. Mal, konnte die Kreditkarten-Gesellschaft keine Abbuchung von seinem Konto vornehmen und trat nun mit einer offenen Forderung in Höhe von 1400 € an mich heran. Ich verlangte eine Rechnungskopie und dort steht ganz klar, Karteninhaber: mein Ex-Mann.
Habe ich eine Chance, dieser Forderung auszuweichen? Ist es möglich, daß ich mir privat von Freunden das Geld leihe und diese es dann von ihm zurück fordern??
Ich bin ziemlich ratlos, da ich mir beruflich keine Negativ-Einträge erlauben kann... Wer weiß Rat?
AW: Ex-Mann begleicht die Kosten seiner Partnerkarte nicht
Hey Minka,
also wie du scheinbar klar erkannt hast muss das bezahlt werden und wenn nicht bist du dafür VOLL Haftbar.
Und natürlich kannst du dir das Geld von Freunden leihen... nur wie will dir das jemand zurück zahlen wenn er bereits den Offenbarungseid geleistet hat?
Die Rechtslage sieht es so vor...
Ihr seid beide für den Betrag voll Haftbar... die Bank wird aber an den/die ran treten wo sie sich erhofft das Geld zu bekommen / Pfänden zu können. Wenn du das also ausgleichst gibt die Bank ruhe und die Forderung ist nicht mehr "Bank gegen euch beide" sondern "Du gegen deinen Ex".
Nun müsstest du das mit Mahnbescheid und ggf. Zivilprozess einklagen bei ihm. Da er aber bereits ein Offenbarungseid geleistet hat bevor? er die 1400 Euro "Neu-Schulden" gemacht hat... ist es eine Straftat... heißt für dich im Klartext... du kannst mit sehr wenig Aufwand und Kosten (im Gegensatz wie es sonst der Fall wäre) dir einen Titel der 30 Jahre gültig ist gegen ihn bewirken.
Wie? ... Zur Polizei gehen mit der Kreditkarten Rechnung (ob die bereits von DIR bezahlt ist, interessiert die Polizei vorerst nicht)... dort schilderst du den ganzen Fall und gibst "GANZ WICHTIG AN", dass er bereits vor den neuen Schulden ein Offenbarungseid geleistet hat und es somit einen Strafbestand da stellt. Nun wird ein Staatsanwalt entscheiden ob es zu einem Richterlichen verfahren kommt (ggf. Schriftlich, ggf. Persönlich). Sollten bereits zu viele Anzeigen vorliegen kann so etwas "kleines" auch mal eingestellt werden. .... Nun wird irgendwann ein Richter entscheiden ob er Schuldig ist was sich ja ganz leicht nachweisen lässt (Ausgaben seine Kreditkarten mit eigener Nummer für ihn - auf der Rechnung ersichtlich)... wenn er ihn Schuldig spricht ist die Strafsache erledigt... bis dahin kostet es dich keinen Cent !... Nun musst du mit dem Urteil zum Amtsgericht und ein Mahnbescheid beantragen (circa 13-50 Euro / Einmalig)... durch das "Urteil" muss die Frage ja nicht mehr geklärt werden ob die Forderung gegen ihn besteht oder nicht da dies ein Richter schon getan hat (womit du dir sehr viel Geld sparst - Anwälte, Gerichtsverhandlungen(Zivilrecht kostet Geld, Strafrecht für den Kläger nicht) usw.) - und nun hast du den Titel gegen ihn.
Wenn du es nur über Zivilrecht machst... musst wenn er den Mahnbescheid nicht anfechtet ebenfalls mit 13-50 Euro rechnen... sollte er ihn aber anfechten kann es 500 Euro und mehr kosten.
Wie du siehst kommst du recht günstig damit weg... aber es wird Monate dauern bis du den Titel in der Hand hältst.
Bevor ich an deiner Stelle den oberen Weg gehe... würde ich alles erdenkliche Privat versuchen... mit ihn Sprechen... es seinen Eltern erklären das du Schwierigkeiten bekommst... wenn die alle nix geben... hm... dann musst du Entscheiden ob du das durch ziehst oder Bezahlst und das Geld abschreibst).
Und noch ein Kommentar von mir... Ich hoffe du hast daraus gelernt das Konten, Kreditkarten, Bürgschaften, Handyverträge und co. sehr durch dacht für andere Personen zu Verfügung gestellt werden sollen... Und wenn eine Bank "Nein" sagt... hat das zu 99,9% seinen Grund, diese sehen den Leuten heutzutage nicht mehr nur vor den Kopf sondern auch in ihre Vergangenheit (was Finanziell angeht).