Steuerliche Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse
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Steuerliche Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse
Hallo!
Ich habe Anfang des Jahres mitbekommen, dass man die Krankenkassenbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung jetzt von der Einkommenssteuer absetzen kann.
Muss ich die Beträge dann an einer besonderen Stelle noch mal angeben oder reicht dem Finanzamt dafür meine Lohnsteuerbescheinigung, auf der ja auch alle Sozialversicherungsbeiträge angegeben sind?
Macht das Finanzamt den Ausgleich dann von sich aus? Oder ist das mit dem höheren Nettobetrag seit Januar etwa schon verrechnet?
LG Fossibär
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AW: Steuerliche Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen zur gesetzlichen Krankenkass
Gefunden bei
Beschlossen: Ab 2010 höhere Krankenkassenbeiträge absetzbar
Ab 2010 erhöhen sich die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen um 400 Euro auf 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro. Bei Verheirateten betragen die Höchstbeträge 3.800 Euro bzw. maximal 5.600 Euro. Wichtige Ergänzung: In voller Höhe abzugsfähig aber sind die gezahlten Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung, auch wenn diese über den Höchstbeträgen liegen.
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