Von meiner Tante, die vor zwei Monaten verstorben ist, habe ich Goldbarren in einem Safe bei der Sparkasse geerbt. Vermutlich gilt Gold ja als Vermögen. Und ich weiß, dass man in Deutschland Vermögen ja in irgendeiner Form versteuern muss. Wie vermerke ich denn festes Gold in einer Steuererklärung? Ich weiß ja noch nicht einmal so richtig, welchen Wert das Gold überhaupt hat. Die beiliegende Urkunde ist aus dem Jahr 2002. Muss ich das Gold neu schätzen lassen?
Wird es dann mit Abgeltungssteuer belegt oder zählt es zum Einkommen???
Gold ist immer noch steuerfrei. Die Goldbarren müssen, soweit ich weiß, nicht einmal angegeben werden. Sie können die Goldbarren einfach über einen der vielen Anbieter verkaufen oder selbst noch länger behalten. Ihre Tante war übrigens sehr klug. Gold ist eine gute Wertsicherung. Abgeltungssteuer wird nur auf Spekulationsgewinn fällig, d. h. wenn das Gold innerhalb eines Jahres gekauft und verkauft wird. Danach ist der Verkauf absolut steuerfrei. Was meinen Sie, warum viele Gold als Wertsicherung verwenden?
Aber mein Tipp: Verkauf das Gold (noch) nicht. Es gibt langfristige Prognosen, die Gold bei ca. 3.000 Euro pro Feinunze (31.1g) erwarten. Je nachdem, wie groß der Barren ist, kannst du da ein Vermögen in Händen halten.
Derzeit liegt der Goldpreis bei ca. 950 Euro pro Feinunze. Tendenz langfristig: steigend.
Ich hoffe, ich konnte Dir bissl weiterhelfen.
LG
ps
PS: In den 1920er Jahren hast du für eine Feinunze Gold einen Top-Herren-Anzug bekommen. Damals lag der Goldpreis bei ca. 20 US-Dollar. Heute bekommt man für ne Feinunze Gold immer noch einen Top-Herren-Anzug. Allerdings kostet die Feinunze Gold derzeit ca. 1200 US-Dollar. Allein daran kann man sehen, wie wertstabil Gold ist und wie wert-instabil Papierwährungen teilweise sein können. Die Inflation betrifft Währungen, nicht Sachwerte wie Gold oder ein Haus oder ähnliches...
Was den Verkauf, bzw. die Steuerfreiheit des Verkaufserlöses, betrifft, stimme ich den Vorrednern zu.
Davon unberührt bleibt allerdings die Deklaration des in der Erbschaftsteuererklärung. Bitte hier die Freibeträge Tante/Neffe beachten.
Von Amts wegen wird die Existenz eines Schließfachs bei einer deutschen Bank von ebendieser im Todesfall an das Finanzamt gemeldet.
Nur die Erbschaftssteuer kann hier zuschlagen. Neffen und Nichten haben einen Steuerfreibetrag von 20.000 €. Zu dem Gold gibt es sicher eine Urkunde. Auf dem Barren steht auch das Gewicht. Dann kann man den Preis selber ausrechnen. Erbschaftssteuer fällt auf den Wert an, den das Gold am Tag des Erbes hatte. Wie schon geschrieben, ist die Bank im Erbschaftsfall verpflichtet dies dem Finanzamt mitzuteilen.