Mieteinnahmen bei freiwillig versicherten in der GKV

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  1. Avatar von FreddyM
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    Standard Mieteinnahmen bei freiwillig versicherten in der GKV

    Liebe Community,

    meine Schwiegereltern haben folgendes Problem, und ich habe keine Ahnung:

    Schwiegervater (SV); Alter: 67, seit zwei Jahren Rentner, zuvor Selbstständiger und nun freiwillig in der GKV versichert.

    Einnahmen:

    5160 Euro gesetzliche Rente
    23000 Euro Mieteinnahmen (Summierung aller Kaltmieten)

    Sonst keine weiteren Einnahmen.

    Die GKV hat nun den Beitragssatz von 130 Euro auf 430 Euro erhöht und dabei die gesamten Bruttomieteinnahmen zur BErechnung herangezogen.

    Ich bin der Meinung, dass vorab noch Werbungskosten und sonstige Kosten die zur Erzielung dieser Mieteinnahmen benötigt werden abgezogen werden müssten (wie zum Beispiel Schuldzinsen oder Instandhaltungsaufwendungen...)

    Die Krankenkasse verweigert sich aber.

    Wer hat einen Rat wie es richtig gemacht werden muss?

    Viele Grüße

    Andreas

  2. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Mieteinnahmen bei freiwillig versicherten in der GKV

    Freiwillig Versicherte müssen auf Mieteinnahmen GKV-Beiträge bezahlen. Da die Beiträge immer auf das Brutto gezahlt werden ist aus meiner Sicht eine Minderung nicht möglich. Allerdings erhalten freiwillig in der GKV versicherte Rentener als Beitragszuschuß die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes der GKV. Dieser muß beim Rententräger beantragt werden. Das gilt aber nur für dir gesetzliche Rente. Für andere Einkommen muß der volle Beitragssatz bezahlt werden.

  3. Avatar von FreddyM
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    Standard AW: Mieteinnahmen bei freiwillig versicherten in der GKV

    Hallo Gerd,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Bist Du Dir sicher, dass er die Hälfte des GKV-Beitrages vom Rententräger wiederbekommt? Ich bin bisher nur von 30-50 Euro (ich glaube 7% von der Rente wäre der Regelsatz?) ausgegangen. Oder verwechsel ich hier etwas?

  4. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Mieteinnahmen bei freiwillig versicherten in der GKV

    Hallo

    Entschuldigung, das ich mich etwas unklar ausgedrückt habe. Von den Derzeit 14,9% muß er 7% + 0,9% selber tragen. 7% bekommt er erstattet.

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