Tilgung der Immobilienfinanzierung auch über Wohngeld?

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  1. Avatar von Lexi225
    Lexi225

    Standard Tilgung der Immobilienfinanzierung auch über Wohngeld?

    Ich habe vor sechs Jahren mit meiner Frau zusammen ein Haus gekauft,
    für das wir ca. 200.000 Euro Darlehen aufnehmen mussten. Davon ist ja
    noch nicht so sehr viel abgezahlt. Leider bin ich als Hauptverdiener seit
    zwei Monaten arbeitslos und kann auch nicht sagen, wielange dieser
    Zustand anhalten wird. Bis jetzt konnten wir die Darlehensraten noch
    irgendwie aufbringen, aber wie sieht es in Zukunft aus?

    Müssen wir das Haus unbedingt verkaufen oder haben wir eventuell
    die Möglichkeit, die Immobilienfinanzierung auch über den Bezug von
    Wohngeld zu tilgen? Kann man als „Eigentümer“ überhaupt Wohngeld
    beantragen und wenn ja, akzeptieren die Banken das?

    lgr Lexi225

  2. Avatar von Isa79
    Isa79 ist offline

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    22.03.2010
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    Standard AW: Tilgung der Immobilienfinanzierung auch über Wohngeld?

    Ich kenn mich zwar nicht aus, wie das mit dem Wohngeld bei Eigentum gehandhabt wird, aber generell ist es ja doch schon recht schwer, welches zu bekommen. Aber vielleicht hast du ja Glück...es kann ja nicht schaden, wenn man einen Antrag stellt. So viel ich weiß, brauch man aber auch einen Ablehnungsbescheid vom Arbeitsamt...

  3. Avatar von Thorsten
    Thorsten ist offline

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    09.08.2010
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    Danke
    1

    Standard AW: Tilgung der Immobilienfinanzierung auch über Wohngeld?

    Hallo Lexie225,

    grundsätzlich ist eine Zahlung von seitens der Behörde möglich.
    Hier kommen jedoch mehrere Faktoren zusammen. Zum einen muss natürlich ein grundsätzlicher Anspruch bestehen - wie bei jedem anderen auch - und zudem gibt es , meines Wissens, noch Beschränkungen in der Höhe, bezogen auf die Größe des Objektes.
    Dazu kommt noch das die Zahlungen maximal die Zinsen umfasst, Tilgung jedoch nicht denn diese dienen ja einem Vermögensaufbau...
    Insgesamt empfehle ich Ihnen aber hier das Gespräch mit der entsprechenden Behörde, die kennen sich letztendliche aus und sind auskunftsverpflichtet.

    In jedem Fall würde ich Ihnen aber raten rechtzeitig - also vor Auftreten von Rückständen- mit Ihrer Hausbank zu reden.
    Evetl. kann man über Aussetzung der Tilgung oder andere Massnahmen eine Erleichterung erreichen und die Zeit überbrücken.

  4. Avatar von Lexi225
    Lexi225

    Standard AW: Tilgung der Immobilienfinanzierung auch über Wohngeld?

    Hallo Thorsten,

    vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort!

    gr Lexi225

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