Veränderung des Grundbucheintrags während der Finanzierungsphase
Vor zwölf Jahren haben wir ein Haus gekauft und dafür ein Darlehen
aufgenommen. Natürlich ist diese Grundschuld ins Grundbuch eingetragen
worden. Inzwischen haben wir ja schon einen guten Teil des Darlehens
abbezahlt und die Grundschuld ist dadurch schon wesentlich geringer
geworden. Im Grundbuch bleibt aber trotzdem immer noch die anfängliche
Grundschuld bestehen. Das entspricht doch nicht den Tatsachen.
Haben wir also die Möglichkeit, diesen Sachverhalt zu verändern und eine
aktuelle Grundschuld eintragen zu lassen. Dass es nicht jeden Monat
geändert werden kann, sehe ich ein, aber alle zwei Jahre müsste man
diesen Eintrag doch aktualisieren lassen können.
AW: Veränderung des Grundbucheintrags während der Finanzierungsphase
Hallo Römerjunge,
warum wollen sie die Grundschuld ändern lassen? Entscheidend ist nicht die Grundschuld, sondern die Valuta des Darlehens!
Frei gewordene Grunnschuldteile im Nachrang können jederzeit neu valutiert werden ( wenn man z.B. neues Geld für Renovierung oder Modernisierung benötigt ) oder an eine andere Bank abgetreten werden.
Eine Löschung freigewordener Grundschulden kostet Geld und eine evtl. spätere Neueintragung ebenfalls.
Ich empfehle ihnen, die Grundschuld so zu lassen, wie sie ist, denn sie frisst kein Gras und belastet sie in keinster Weise anderswo!