Das ist dann wohl die Quittung für Beiträge im allervordersten Preissegment.
Der holländische Kfz-Versicherungs-Direktanbieter INEAS ist insolvent.
Schlimmer noch ist, dass keiner weiß, wie Versicherte jetzt handeln sollen oder überhaupt handeln können. Kündigung sei möglich, sagt der Bund der Versicherten. Andere Seiten sagen aus, dass die Situation bisher in Deutschland einmalig sei und es deshalb keinen Verhaltensfahrplan gibt. Keiner weiß, ob es ein Recht auf Sonderkündigung gibt. Die BaFin sagt: Nein.
Kann man Beiträge zurückbuchen und neuen Versicherungsvertrag abschließen?
Kann man ein Auto einfach ab- und wieder anmelden?
Gute Fragen für alle Betroffenen. Leider so schnell nicht zu beantworten. Hierzu kommt noch, das INEAS ein holländisches Unternehmen ist. Ich bin der Meinung, das hier das Sonderkündigungsrecht gilt. Der Versicherungsschutz existiert defacto nicht mehr. Bei Haftpflichtschäden kann es Rückforderungen bis 2500€ geben. Voll-und Teilkaskoschäden werden nicht mehr betahlt. INEAS akzeptiert aber das Sonderkündigungsrecht nicht. Heißt, wenn ich die Versicherung wechseln will, bekomme ich keinen neuen Vertrag, weil der alte bei INEAS immer noch existiert. Jetzt könnte man sich entspannt zurücklehnen und sagen, billig ist eben billig. Pech gehabt. Das Problem ist aber, das auch andere unverschuldet in die Kostenfalle geraten, nähmlich die Unfallgegner. In Deutschland ist alles durch Paragraphen geregelt, nur so ein Fall nicht und die Betroffenen hängen in der Luft.
Fahrzeug ab- und wieder anmelden ist wahrscheinlich im Moment die einzige Alternative. Auch wenn sie Geld kostet.
Neben Ineas ist auch Ladycaronline insolvent. Obwohl kein Versicherungsschutz mehr besteht ist eine Kündigung nicht möglich. Der "Versicherungsschutz" endet aber am 30.09.2010 24 Uhr. Danach müssen sich die Versicherungsnehmer eine neue Versicherung suchen. Gut beraten ist der, der dies schon im Vorfeld tut.
Und zwar bis heute, wie ich mich informiert habe. Für die meisten Leser wahrscheinlich zu spät zum Handeln. Und die S-Direktversicherung hilft wohl in Schadensfällen aus, wenn man dorthin wechselt. Reiner Eigennutz oder ein echtes, nützliches Angebot?
Besonderer Vorteil für die Wechsler: "Einen Ineas-Kunde, der in diesem Jahr einen ersatzpflichtigen Kaskoschaden hatte, der durch die finanzielle Situation von Ineas aber nicht erstattet wurde, wird die S-Direkt von der sonst üblichen Schadenrückstufung freistellen"
Dort steht außerdem, dass es den anfänglich proklamierten SB von 2500 Euro im Schadensfall gar nicht gibt. Na dann ...
also ich tue mich schwer unter Ihrem Link eine Pressemitteilung zu finden, Herr Bender. Lediglich ein Vergleichsrechner erscheint.
Außerdem ist es gängige Praxis bei einem Schaden, für den nichts gezahlt wurde, auf eine Rückstufung der SF zu verzichten. Gestuft wird nur wenn auch eine Zahlung gelaufen ist.
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Mike Spezi
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AW: INEAS - wie gehts weiter?
Eigentlich sehe ich das Problem nicht.
Ich hatte mich schon Anfangs dazu geäußert.
Von mir würde der Versicherer keinen Cent Beitrag erhalten. Mir doch völlig egal, ob die Kündigung hier zulässig ist , oder nicht.
Versichert wäre ich längst anderweitig.
Der Mouseover-Button (INEAS in Not) - ich hatte es nur in Klammern geschrieben. Das war auch meine Frage, ob das Wechseln zu S-Direkt i diesem speziellen Fall einen Vorteil für INEAS-Kunden hat oder ob hier einfach nur ein bißchen WErbung gemacht wird mit den handelsüblichen Bedingungen.
So einfach ist das leider nicht. Der Insolvenzverwalter holt sich die nicht gezahlten Beiträge, weil der Vertrag juristisch weiterhin besteht. Dagegen kann man zwar klagen, aber ohne Aussicht auf Erfolg.
Das ist dann wohl die Quittung für Beiträge im allervordersten Preissegment.
.....
Kann man ein Auto einfach ab- und wieder anmelden?
Wenn Du Deinen PKW veräußerst, dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht wegen Wegfall des Risikos.
Nur einen Halterwechsel vorzunehmen funktioniert definitiv nicht, da Du ja das Fahrzeug weiter versichern willst und zwar mit der selben SF-Klasse wie bei der INEAS.
Solltest Du jetzt bei der neuen Gesellschaft wieder Versicherungsnehmer sein, dann fragt die Neue Deine SF-Klasse bei der INEAS ab. Dabei gibt es einen regen Datenaustausch, u.a. auch Fahrzeug-Ident-Nr. Daran kann die INEAS sehen, das Du nur einen Halterwechsel vorgenommen hast und das gleiche Fahrzeug wider versichern willst. Die werden daraufhin der neuen Gesellschaft mitteilen, dass sie die älteren Rechte an dem Vertrag haben und eine neue eVB an die Zulassungsstelle schicken.
Deine SF-Klasse geben sie natürlich auch nicht frei.
Es ist also nicht ganz so einfach. Aber noch weiter kann ich mich hier nicht rauslehnen . Aber es gibt unter Umständen Lösungen! Vielleicht fällt Dir ja etwas ein, wenn Du hier mal schaust!
Wenn ich das Fahrzeug abmelde und meine Frau es wieder anmeldet, ist das ein Halterwechsel. In dem Moment kann ich die Versicherung wechseln. Ich muß mein Fahrzeug Nicht verkaufen. Ich weiß nicht wer auf solche kommischen Ideen kommt.
Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Versicherungsvertrag nach G.7 auf den Erwerber über.
Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangen von der Kenntnis, zu kündigen. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet.
Da steht nichts Halterwechsel als Grund für das Sonderkündigungsrecht sondern Veräußerung. Eindeutig und ganz klar, Halterwechsel berechtigt nicht zur Sonderkündigung!
Das der Halterwechsel zwischen Mann und Frau dafür ständig missbraucht wird, macht es deshalb noch nicht rechtens. Und wenn wir hier schon Laien einen Rat durch die Blume geben, dann sollte wir wenigsten versuchen es rechtssicher zu machen. Wenn, aus welchen Grund auch immer, die Vorgesellschaft das spitz kriegt, dann war es das mit dem Wechsel der Versicherung. Und eine andere Möglichkeit der Sonderkündigung greift eben nicht.
Jetzt wird es aber kryptisch. Wenn sie schon mit Paragraphen um sich werfen, müssen sie auch richtig lesen. Was ist denn ein Halterwechsel? Ich habe gesagt, Fahrzeug abmelden und dann auf den Partner wieder anmelden. Hier fällt das versicherte Risiko weg und die Versicherung endet am Tag der Abmeldung. Ich weiß nicht was hier ungesetzlich wäre.
Jetzt wird es aber kryptisch. Wenn sie schon mit Paragraphen um sich werfen, müssen sie auch richtig lesen. Was ist denn ein Halterwechsel? Ich habe gesagt, Fahrzeug abmelden und dann auf den Partner wieder anmelden. Hier fällt das versicherte Risiko weg und die Versicherung endet am Tag der Abmeldung. Ich weiß nicht was hier ungesetzlich wäre.
Na, dann noch mal vom Urschleim.
Herr Bender fragt: "Kann man ein Auto einfach ab- und wieder anmelden?"
Daraufhin habe ich versucht zu erklären, dass ein alleiniger Halterwechsel definitiv nicht funktioniert und ich habe sogar begründet warum.
Es kamen auch schon Leute zu mir, die genau das versucht haben und auf die Nase gefallen sind. Und da in den Bedingungen nun mal veräußern steht, habe ich diesen Begriff auch verwendet, weil nur darauf kann man sich letztlich berufen und nicht auf etwas von dem man denkt, dass es dasselbe ist. Ich habe mir weder die Bedingungen ausgedacht noch das geltende Recht. Es ist aber eben so.
Natürlich kann man auch seiner Frau sein Auto veräußern. Dem steht nichts entgegen. Wenn Du dann aber glaubst, Deine Frau wird Halter und Du bleibst VN, weil Du vielleicht die SF-Klasse nicht übertragen willst oder Deine Frau noch nicht solange die Fahrerlaubnis hat und Deine SF-Klasse dadurch verdampfen würde. Dann wird Dir die Vorversicherung eins husten. Und darauf wollte ich hinweisen. Nicht mehr und nicht weniger.
Und wie gesagt, ich weiß nicht wo und was für ein Fachmann Du bist, aber abmelden und wieder anmelden ist nicht konkret genug als Information für einen Laien. Vielleicht könnte man das Hintergrundwissen voraussetzen, wenn sich zwei Versicherungsfachleute darüber unterhalten. Ich möchte aber bezweifeln, ob Herr Bender sich zu denen zählt. Dann hätte er nämlich nicht hier angefragt. Und ein Laie könnte durchaus auf die Idee kommen nur einen Halterwechsel vorzunehmen. Deshalb reicht es eben nicht zu sagen, Abmelden und Anmelden geht.
So Gerd, ich hoffe, dass ist jetzt auch bei Dir angekommen. Und das ist auch überhaupt gar nicht kryptisch, wirklich nicht. Eher kleines Einmaleins der KFZ-Versicherung
Danke für die kostenlose Lehrstunde. Ich habe bewußt gesagt abmelden und auf eine andere Person anmelden. Selbstverständlich muß auch der VN wechseln. Entschuldigung das ich das vorausgesetzt hatte.
Zurück zur Fragestellung: Ich habe -als die ersten Anzeichen von der Insolvenz durch die Presse ging, der Versicherung mit einem Musterschreiben von der Verbraucherzentrale per Einschreiben/Rückschein gekündigt und die Einzugerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen. Weiterhin habe ich online meine Kontodaten auf 000000 00000 gesetzt.
Dann sofort bei der HUK neuen Vertrag mit Ineas SF KLasse, bestätigt durch die letzte Rechnung. Fettisch !
Bisher habe ich nichts mehr von denen gehört.
ich ebenfalls gespannt, wie Deine Kündigung ausgeht. Ich glaube schon, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB begründet ist.
Leider könnte es sein, dass dem Insolvenzverwalter die Interessen der Kunden egal ist und die Kündigung und vor allem der Nachfolgegesellschaft die Bestätigung der SF-Klasse zu verweigert. Dann bliebe den Betroffenen nur der Rechtsweg oder "veräußern" wurde ja im Thread lang und breit ausdiskutiert.
Sollte die Ineas wirklich die Kündigung verweigern, dann würde ich diesen Weg gehen, weil es dort nix zu verweigern gibt. Wogegen sich ein Rechtsstreit lange hinziehen kann und immer ein Restrisiko besteht.
Beim "Veräußern" darauf achten, dass der Käufer Verwandschaft ersten Grades ist, Großeltern und Ehefrau gehen auch. Ist deshalb wichtig, da Du sonst die SF-Klasse nicht übertragen kannst. Und ganz wichtig, der "Käufer" sollte möglichst solange die Fahrerlaubnis haben, wie Deine SF-Klasse hoch ist. Beispiel: Du hast eine SF 10, dann sollte der Käufer 10 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Denn die SF-Klasse wird nur in dieser Höhe anerkannt.
Solltest Du doch noch Hilfe brauchen, dann guten Makler suchen.
Du kannst Dich auch gerne bei mir melden. Mail geht natürlich auch.