Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge bei Kündigung?
Ich habe ein Problem. Ich weiß, dass die betriebliche Altersvorsorge, z.B. in Form einer Pensionskasse bis zum Ende, d.h. bis zum Eintritt in die Rentenphase bestehen bleiben soll. Nun bin ich seit 26 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt und es ist auch schon einiges an Pensionskasse zusammengekommen. Letzten Monat habe ich ein verlockendes Angebot von einem Partnerunternehmen bekommen, das ich gerne wahrnehmen würde. Also werde ich wahrscheinlich zum 31. August meinen Vertrag kündigen.
Kann ich mir die Pensionskasse auszahlen lassen oder besteht die Möglichkeit, sie ruhen zu lassen? Der neue Arbeitgeber befindet sich im Ausland und bietet solche Vorsorgemodelle nicht.