Aufnahme in die Private Krankenversicherung durch Teilselbstständigkeit
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Aufnahme in die Private Krankenversicherung durch Teilselbstständigkeit
Hallo zusammen.....
Ich arbeite als Angestellter in einem großen Chemieunternehmen und verdiene etwa 46800 Euro im Jahr.
Man sagte mir, dass ich mit diesem Einkommen keine Chance hätte, in die Private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Wie sieht es aber aus, wenn ich zusätzlich noch ein Gewerbe angemeldet habe, aus dem ich auch noch Einnahmen in Höhe von ca. 500 Euro monatlich habe?
Werden diese dann dazu addiert und ich komme doch auf den Betrag, den ich benötige, um in die Private Krankenversicherung aufgenommen zu werden? Oder wird das gesondert voneinander betrachtet?
lgr Fledermaus
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AW: Aufnahme in die Private Krankenversicherung durch Teilselbstständigkeit
Hallo,
zur Feststellung einer Freiwilligen Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenvers. zählt immer das höhere Einkommen.
In Ihrem Fall ist das, das Einkommen aus der Nicht-Selbständigkeit.
Sollten Sie z.B. mehr Einkommen aus einer selbständigen als aus Ihrer Angestellten Tätigkeit erzielen, können Sie sich sofort Privat Krankenversichern.
Konnte ich Ihnen helfen?
Viele Grüße
Alexander Irmscher
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