Ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen, das in guten Zeiten seinen Mitarbeitern eine Pensionszusage gemacht hat. Was uns damals selbstverständlich erschien, ist es ja heutzutage mitnichten. Dem Betrieb geht es nicht gut und Kündigungen werden in Erwägung gezogen. Laut Arbeitgeber wäre eine Möglichkeit, dies abzuwenden, der Verzicht auf die Pensionszusage. Damit hätte das Unternehmen wieder eine höhere Liquidität und könnte eventuell auf Entlassungen verzichten.
Der Verzicht auf die Pensionszusage ist zulässig. Ich glaube aber nicht, das dadurch Entlassungen verhindert werden. Die Pensionszusage tritt ja erst in Kraft, wenn der Mitarbeiter in Rente geht. Das gilt auch für vorher ausgeschiedene Mitarbeiter. Rein theoretisch müßte das Unternehmen das Geld, das es dafür braucht auf die hohe Kante legen. Kein Unternehmen tut das in vollem Umfang. Dadurch sind die meißten Pensionszusagen unterfinanziert. Ein Verzicht würde unter Umständen zu einer verdeckten Gewinnerhöhung des Unternehmens führen. Im Klartext, das Unternehmen muß Steuern nachzahlen.