MLP - BU + Basisrente

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  1. Avatar von basti
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    Standard MLP - BU + Basisrente

    Hallo!

    Nach abgeschlossenem Studium wollte ich mich jetzt mal dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung widmen. Dazu war ich unter anderem bei MLP, welche mir zu einer BU gekoppelt mit einer Basisrente rieten, weil das steuerliche Vorteile bringen würde. Jetzt hab ich mal ein bisschen gegooglet und fast ausschließlich negative Stimmen gelesen. Im Prinzip empfiehlt diese Kopplung niemand. Aber warum ist das so? Irgendwie versteh ich das nicht so richtig.

    Es heißt ja, wenns gekoppelt ist, könnte man nicht aus der Basisrente austreten ohne den BU-Schutz zu verlieren. Die von MLP sagen, dass das schon gehen würde und dass das ganze dann eben in eine SBU übergehen würde. Allerdings würden die Beiträge neu angepasst, ans aktuelle Alter. Ok, kleine Nachteil.

    Außerdem heißt es, dass man zwar steuerlich Vorteile auf die Beiträge hat, aber dafür die BU-Rente voll versteuert wird. Stimmt so auch, aber das ist ja wirklich nur relevant wenn BU eintritt. Und selbst denn überwiegt in so gut wie allen Fällen der Vorteil der aus den niedrigeren Beiträgen resultiert.

    Also wo ist der Haken? Hab ich irgendwas übersehen? Gibts noch andere Gründe die gegen die Koppelung sprechen? Oder gibts vielleicht etwas, was überhaupt gegen die Basisrente spricht? Wär super wenn mich jemand aufklären könnt

    Viele Grüße,
    Bastian

  2. Avatar von neutraler Tippgeber
    neutraler Tippgeber

    Lächeln AW: MLP - BU + Basisrente

    Zitat Zitat von basti
    Hallo!

    [...]

    Außerdem heißt es, dass man zwar steuerlich Vorteile auf die Beiträge hat, aber dafür die BU-Rente voll versteuert wird. Stimmt so auch, aber das ist ja wirklich nur relevant wenn BU eintritt. Und selbst denn überwiegt in so gut wie allen Fällen der Vorteil der aus den niedrigeren Beiträgen resultiert.
    Hallo Basti,

    woher weißt Du, dass der Vorteil der Steuersparnis, den Nachteil einer vollen Besteuerung der BU-Rente überwiegt?
    Meines Wissens, kann es auch umgekehrt sein. Hast Du diesbzgl. Berechnungen seitens MLP erhalten?

    Zitat Zitat von basti
    Es heißt ja, wenns gekoppelt ist, könnte man nicht aus der Basisrente austreten ohne den BU-Schutz zu verlieren. Die von MLP sagen, dass das schon gehen würde und dass das ganze dann eben in eine SBU übergehen würde. Allerdings würden die Beiträge neu angepasst, ans aktuelle Alter. Ok, kleine Nachteil.
    Ja, das Entkoppeln finde ich auch sehr kundenfreundlich. Meines Wissen macht das die Condor Versicherung so. Welche Gesellschaft bietet MLP dafür an?

    Zitat Zitat von basti
    Also wo ist der Haken? Hab ich irgendwas übersehen? Gibts noch andere Gründe die gegen die Koppelung sprechen? Oder gibts vielleicht etwas, was überhaupt gegen die Basisrente spricht? Wär super wenn mich jemand aufklären könnt :smile:
    Zur Basis-Rente und Koppelungsgeschichte allgemein:

    Was verdienst Du nach Deinem Studium? Liegst Du im Spitzensteuersatz von 42%? Wenn ja, dann kannst Du gerne Basis-rente und BU koppeln. Schließlich wird bei diesem Produkt noch zusätzlich 100% Sparbeitrag auf den BU-Beitrag draufgepackt. Eine SBU ist eben ca. 50% kleiner als der Basis-Rente/BUZ-Beitrag.

    Als Akademiker solltest Du auf jeden Fall noch andere SBU Angebote von anderen Gesellschaften einholen. Viele stufen Dich gerne in super günstig bis fast gratis ein. Natürlich anhängig von deinem Beruf. Mit diesen SBU Angeboten kannst Du das Basis-Rente/ BUZ Produkt dann unter steuerlichen Gesichtspunkten vergleichen.

    Zum Sparanteil über Basis-Rente: Rechne mal einen Investmentfonds-Sparplan dagegen. Der Sparplan wird zwar max. mit 25% plus Soli und evtl. Kirch.-St. versteuert, dafür wird die Basis-Rente ausschließlich als Rente ausbezahlt und zu 100% mit den persönlichen Steuersatz versteuert. Auch düften die Kosten für Basis-Renten-Versicherung um einiges höher liegen als für z.B. ein zu 100% rabattierter Fondssparplan.

    Nenne uns einfach mal die Gesellschaft mit dem Basis-Rente/ BU koppeln und entkoppeln Ding.

    Du bist Doktorand, € 1600 Netto Verdienst, 26 Jahre alt, korrekt?

    Viele Grüße
    Alexander Irmscher

  3. Avatar von basti
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    Standard AW: MLP - BU + Basisrente

    Hallo Irmscher Finanz!

    Erstmal danke für die Antwort!

    woher weißt Du, dass der Vorteil der Steuersparnis, den Nachteil einer vollen Besteuerung der BU-Rente überwiegt?
    Meines Wissens, kann es auch umgekehrt sein. Hast Du diesbzgl. Berechnungen seitens MLP erhalten?
    Ja, ich hatte ne Berechnung erhalten und laut der konnte es auch andersrum sein, allerdings nur, wenn man wirklich früh berufsunfähig wird und dann muss die BU-Rente aber zusätzlich trotzdem schon hoch genug sein, damit man überhaupt Steuern zahlen muss.

    Ja, das Entkoppeln finde ich auch sehr kundenfreundlich. Meines Wissen macht das die Condor Versicherung so. Welche Gesellschaft bietet MLP dafür an?
    Für diese Koppelgeschichte wurde mir die Alter Leipziger empfohlen.

    Was verdienst Du nach Deinem Studium? Liegst Du im Spitzensteuersatz von 42%?
    Ich verdien jetzt als Doktorand ca 1600€ netto. Ich glaub brutto sinds so 38000 im Jahr.

    Als Akademiker solltest Du auf jeden Fall noch andere SBU Angebote von anderen Gesellschaften einholen. Viele stufen Dich gerne in super günstig bis fast gratis ein. Natürlich anhängig von deinem Beruf. Mit diesen SBU Angeboten kannst Du das Basis-Rente/ BUZ Produkt dann unter steuerlichen Gesichtspunkten vergleichen.
    Ich hab auch schon ein paar andere Angebote, aber bis jetzt weichen die Beiträge nicht sooo groß voneinander ab. Ich hab ein Angebot von der LV 1871, dem Volkswohlbund, Allianz und Heidelberger Leben, wobei mir die letzten 3 auch von MLP angeboten wurden, aber es müssten ja dieselben Preise sein wie sonst wo.

  4. Avatar von neutraler Tippgeber
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    Hallo Basti,

    seltsam, dass sich die Beiträge von SBU zu Basis-Rente/BUZ nicht sooo groß unterscheiden.

    Welche Beiträge hat Dir MLP für Basis/BUZ bei der Alten Leipziger ausgerechnet? Und zwar einmal den normalen monatlichen und einmal den nach Anrechnung einer evtl. Steuerersparnis, würde ich gerne wissen.

    Wie hoch ist die vereinbarte BU-Rente?

    In welchem Studienfach willst Du Deinen Doktor machen?

    Dann kann ich die Sache mal nachrechnen/überprüfen.

    Grüße
    Alexander Irmscher

  5. Avatar von basti
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    Standard AW: MLP - BU + Basisrente

    Hallo Alexander!

    Danke für das Angebot mit dem Nachrechnen!

    seltsam, dass sich die Beiträge von SBU zu Basis-Rente/BUZ nicht sooo groß unterscheiden.
    Die Beiträge unterscheiden sich schon. Nur der BU-Anteil dieser gekoppelten Sache ist vor steuerlicher Rückerstattung ählich hoch wie bei einer SBU.

    Wir hatten jetzt mal ne BU-Rente von 1000€ vereinbart mit 3% Dynamik, abgesichert bis zum 67. Lebensjahr. Die kosten bei der Alten Leipziger waren etwa 110€ im Monat, wobei ich ja davon dann 40% zurückbekommen würde. Der Preis teilt sich ziemlich genau 50/50 auf was BU und Basisrente betrifft.
    Bei den Berechnungen der SBU kamen wir dann bei den verschiedenen Anbietern auf 40-50€ mit den gleichen Konditionen.
    Achja, ich mach meinen Doktor in den Ingenieurwissenschaften. Hab Bauingenieurwesen studiert und promovier jetzt im Bereich Mechanik/Biomechanik.

  6. Avatar von neutraler Tippgeber
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    Guten Abend Bastian,

    die Basis-Rente/BUZ kannst Du aktuell zu 70% von der Steuer absetzen.
    Dieser Wert steigt jedes Jahr um 2% bis zum Jahre 2025 auf 100%.
    Der Höchstbeitrag zur Basis-Rente/BUZ, den Du ja von der Steuer absetzen kannst, beträgt € 20.000 pro Jahr (Ledig).
    Leider wird dieser Höchstbeitrag wiederum von Deinen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung geschmälert. Um einen tatsächlichen Steuervorteil zu generieren ist am Ende natürlich der persönliche Steuersatz wichtig.

    Soweit, das Grundsätzliche …


    Nun zu Deinem Angebot der Alten Leipziger:


    Deine 40% Rückerstattung ist kein Steuervorteil sondern eine Überschussverrechnung resultierend aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), falls das evtl. unklar war.


    Bruttobeitrag € 106,92 Nettobeitrag € 80,23 (dein zu zahlender mtl. Beitrag)
    Endkapital (6% Fondsperformance): € 69.447 daraus Rente: € 357



    Eine Überschussverrechnung hast Du natürlich auch bei Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)


    Eine SBU bei der Alten Leipziger kostet für Dich (berechnet nach Deinen Vorgaben):


    Bruttobeitrag € 70,35 Nettobeitrag € 47,83 (dein zu zahlender mtl. Beitrag)


    Das ist ein Unterschied zur Basis-Rente/BUZ von ca. € 32 im Monat. Eine evtl. Steuerersparnis senkt diesen Unterschied noch!


    Mit guten € 37 pro Monat schafft man es auch in 40 Jahren (3% Dynamik, 6% Fondsperformance, 100% Agio-Rabatt, thesaurierend, 1,5% jährliche Erträge, 2,5% VG, Abgeltungssteuer) ein Endkapital von 69.447 zu erwirtschaften.


    Dafür ist das Kapital in der Basis-Rente zu 100% zu versteuern und steht nur als Rente zur Verfügung. Ein seperates Sparen gibt Dir mehr Flexibilität, so wohl in der Sparphase als auch in der Auszahlung. Nicht zu vergessen, dass die Koppelung der BU an die Basis-Rente auch mit Nachteilen verbunden ist.


    So wie es für mich persönlich aussieht, lohnt sich die Geschichte für Dich immer mehr je höher Dein Steuersatz ansteigt. Aber ob das Steuersparen die Nachteile überwiegt, musst Du für Dich selber entscheiden.

    Konnte ich Dir behilflich sein?

    Viele Grüße
    Alexander Irmscher

  7. Avatar von Gerd
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    Standard AW: MLP - BU + Basisrente

    Hallo Basti

    Meiner Meinung nach sollte man BU und Rente nicht vermengen. Ich hatte schon an anderer Stelle gesagt, das eine BU bis 67 nicht sinnvoll ist. Als Behinderter kannst du schon mit 63 in Rente gehen und das ohne Abschläge. Eine Rürup sollte man schon bis 67 machen, um hier die volle Steuerersparnis mitzunehmen. Übrigens schmälern deine Zahlungen in die GRV nicht den Höchstbeitrag von 20.000 €/a. Rürup ist zusätzlich zur GRV, BAV und Riester in voller Höhe (z.Z.70%) absetzbar, und das sowohl nach alten, wie auch nach neuem Steuerrecht. Wenn du schon eine steuerbegünstigte BU haben wllst, dann mach keinen mit Überschußanrechnung, sondern mit Anlage der Überschüsse in Fonds oder Kapitalgedeckt. Der im Alter ausgezahlte Betrag aus dieser BU ist steuerfrei. Er kann bei einer guten Versicherung die Höhe der eingezahlten Beiträge erreichen.

  8. Avatar von neutraler Tippgeber
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    Zitat Zitat von Gerd
    [...]
    Übrigens schmälern deine Zahlungen in die GRV nicht den Höchstbeitrag von 20.000 €/a.
    [...]
    Nach meiner Kenntis schon!
    Darum wird ja gerade selbständigen die Basis-Rente empfohlen, da diese Zielgruppen meistens keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten.

    Auch laut Wikipedia:
    "Grundsätzlich gilt, dass Beiträge zu Rürup-Verträgen gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Der maximal anzusetzende Gesamtbetrag liegt bei 20.000 Euro, bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 40.000 Euro." Wikipedia

    Grüße
    Alexander Irmscher

  9. Avatar von Gerd
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    Standard AW: MLP - BU + Basisrente

    Hallo

    Nein das ist falsch, aber trösten sie sich nicht einmal alle Steuerberater wissen das. Richtig ist, wie schon geschrieben Rürup ist zusätzlich zu allen anderen Vorsorgeprodukten, auch GRV, steuerlich absetzbar. Im neuen und auch im alten Steuerrecht. Ich suche Ihnen am Wochenende noch den entsprechenden Paragraphen heraus. WIKIPEDIA ist nur ein privates Lexikon und ist deshalb so schlau wie seine Verfasser. Soll heißen, das es auch hier Fehler gibt.

  10. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: MLP - BU + Basisrente

    Hallo Gerd,

    bist Du Dir da wirklich ganz sicher? Ich habe das neulich auch beiläufig aufgenommen, neues Gesetz zu den Sonderausgaben. Ehrlich gesagt ist die Basisrente beim Angestellten nicht mein Favorit, deshalb verkaufe ich diese auch vorwiegend im Selbstständigenbereich. Aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

    Ich weiß zwar, dass es eine Gesetzesänderung gegeben hat, mit rückwirkender Gültigkeit zum 01.01.2006.
    Bis zu diesem Zeitpunkt gab es einen sogenannten Verpuffungseffekt bei Selbstständigen, wobei es vorkam , dass sich die Beiträge nur bedingt steuerlich reduzierend auswirkten, da der Sonderausgabenbzug bereits durch andere Ausgaben erschöpft oder nur teilweise zu nutzen war. Da es aber eine Gleichstellung gegenüber dem gesetzlichen Rentenzahler geben muss, wurde damals die Gesetzgebung geändert, so dass ein Selbstständiger diese Beiträge zusätzlich in voller Höhe ansetzen kann.
    (z.Z. 70% von 20000 / 40000 )
    Noch ein Satz zur BU. Hier wären mir die steuerlichen Vorteile eigntlich egal. Zudem weiß man ja auch noch nicht wirklich um den pers. Steuersatz im Alter. Ich würde die BU immer isoliert abschließen, schon um flexibel zu bleiben. Um die steuerlichen Vorteile vollumfänglich abzugreifen, hat man noch genügend andere Möglichkeiten. Aber zur steuerlichen Betrachtungsweise hat Herr Irmscher ja schon ausreichend Auskunft gegeben. ( Herr Irmscher , Ihr Anhang wird ja immer länger )

    mfg
    mike

  11. Avatar von Gerd
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    Standard AW: MLP - BU + Basisrente

    Hallo

    Ja Mike. Ich bin sicher. Die Beiträge zu Rürup können im vollem Umfang zusätzlich als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. 2010 wie schon gesagt 70% von 20.000 / 40.000 € im Jahr. Es lohnt sich steuerlich zusätzlich zu Riester auch für Angestellte ab einem Brutto von 2000 €.
    Bei der Betrachtung der Veranlagung über altes oder neues Steuerrecht spielen auch Haftplicht, KFZ-Haftplicht, Unfall, BU, Risiko Versicherungen eine zunehmende Rolle.
    Noch mal zur BU: Ich meine BU als einzelnen Vertrag, nur das die Überschüsse nicht in Beitrag umgewandelt, sondern angelegt werden. Dadurch ändert sich an der Flexibilität nichts.

  12. Avatar von neutraler Tippgeber
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    Hallo Gerd,

    ich bin der Meinung, Sie bringen hier etwas durcheinander.

    Richtig ist, dass es eine Gesetzesänderung bzgl. der Basis-Rente (auch genannt Rürup-Rente) im Jahre 2007 rückwirkend zum 01.01.2006 gab.

    Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt zwischen Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung“ und den „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ ( Haftplicht, KFZ-Haftplicht, Unfall, BU, Risiko usw.) unterschieden wird.

    Aufwendungen zur Basisversorgung sind gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge UND Beiträge zur Basis-Rente (Rürup-Rente)

    Somit meine (und Wikipedia) Aussage bzgl. der Absetzbarkeit der Basis-Rente korrekt: der Höchstbetrag von € 20.000 ledige bzw. € 40.000 verheiratete wird durch Beiträge zur gesetzlichen Renten versicherung verringert.

    Auch ist somit meine Aussage richtig, dass vor allem Selbständige, die meist keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, am besten von der Basis-Rente, steuerlich gesehen, profitieren können.

    Quellen:
    §10 Abs. 3 Satz 4 und Satz 6 EStG
    §10 Abs 4a EStG


    Viele Grüße
    Alexander Irmscher

  13. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: MLP - BU + Basisrente

    Hallo Herr Irmscher,

    so habe ich das bisher auch gesehen, daher ja vorher meine Bezugnahme zur rückwirkenden Gesetzesänderung und den damit verbundenen zusätzlichen Vorteilen für Selbstständige.

    Was den GRV - Pflichtigen betrifft, so muss ich sagen, dass man, wenn man ehrlich ist, selten einen Angestellten zu versichern hat, der in der Lage wäre den Betrag voll auszuschöpfen. ( z.Z. 14.000 Euro p.a./ monatl. = 1166 Euro, bei 20.000 p.a. = 1666 Euro monatl.) Beides hohe Beträge, selbst wenn man alle anderen Anlagemöglichkeiten vernachlässigt.

    mfg
    mike

  14. Avatar von neutraler Tippgeber
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    Lächeln AW: MLP - BU + Basisrente

    Zitat Zitat von Mike Spezi
    Hallo Herr Irmscher,

    [...]

    Was den GRV - Pflichtigen betrifft, so muss ich sagen, dass man, wenn man ehrlich ist, selten einen Angestellten zu versichern hat, der in der Lage wäre den Betrag voll auszuschöpfen. ( z.Z. 14.000 Euro p.a./ monatl. = 1166 Euro, bei 20.000 p.a. = 1666 Euro monatl.) Beides hohe Beträge, selbst wenn man alle anderen Anlagemöglichkeiten vernachlässigt.

    mfg
    mike
    Hallo Herr Spezi,

    leider hat Ihre Berechnung einen Fehler: Sie müssen noch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowohl Arbeitnehmeranteil als auch Arbeitgeberanteil von den mtl. Beiträgen in Ihrer Rechnung abziehen.

    Berechnungsbeispiel Arbeitnehmer Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung



    Beispiel von der Deutschen Rentenversicherung
    • Bruttoarbeitslohn 50.000 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 61.200 Euro)
    • Arbeitgeber-Anteil 9,75 Prozent = 4.875 Euro
    • Arbeitnehmer-Anteil 9,75 Prozent = 4.875 Euro
    Bleiben von € 1166 mtl. nach Abzug der Beiträge der Gesetzlichen RV noch ca. € 350 mtl. für die Basis-Rente.
    Mein Fazit: Der Beitrag kann sich schon, bei entsprechenden Einkommen, auf ein Niveau sinken, welcher durchaus öfters mtl. bespart wird.

    Als Versicherungsmakler muss ich aus Haftungsgründen meinen Mandanten auch auf, aus Ihrer Sicht, theoretischen Nachteile eines Vorsorgeproduktes hinweisen.

    Viele Grüße
    Alexander Irmscher

  15. Avatar von Mike Spezi
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    Hallo Herr Irmscher,

    hier haben Sie mich nun wirklich falsch verstanden.
    Zur Situation des Selbstständigen hatte ich mich ja im Vorfeld bereits zuerst geäußert, bzw. zur rückwirkenden Gesetzesänderung. Da ist die Sachlage ja auch geklärt.

    Diese Aussage sollte doch keine Berechnung sein. Sie bezieht sich doch ausschließlich auf die Aussage von GERD, wie die Situation wäre, wenn es zutreffend sein sollte, dass auch der GRV -Pflichtige die volle Höhe ausschöpfen kann, also ohne Anrechnung, bzw. Abzug der GRV Beiträge AN /AG.

    Zitat Zitat von Mike Spezi
    Was den GRV - Pflichtigen betrifft, so muss ich sagen, dass man, wenn man ehrlich ist, selten einen Angestellten zu versichern hat, der in der Lage wäre den Betrag voll auszuschöpfen. ( z.Z. 14.000 Euro p.a./ monatl. = 1166 Euro, bei 20.000 p.a. = 1666 Euro monatl.) Beides hohe Beträge, selbst wenn man alle anderen Anlagemöglichkeiten vernachlässigt.
    Daher meine Aussage zur Beitragshöhe. Bisher bin ich auch genau wie Sie davon ausgegangen, dass die Beiträge zur GRV in Abzug kommen. Dann egeben sich natürlich auch realistische Beiträge.

    mfg
    mike

  16. Avatar von Gerd
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    Standard AW: MLP - BU + Basisrente

    Hallo

    Noch einmal. Sie liegen falsch. Rürupbeiträge sind zusätzlich zur GRV im vollem Umfang abzugsfähig und zwar als Sonderausgaben.
    Hier der Wortlaut:§ 10
    2.
    a)
    Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen;
    b)
    Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsieht; Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 hat; der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 erfüllt; die genannten Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein und es darf darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen.
    4Im Kalenderjahr 2005 sind 60 Prozent der nach den Sätzen 1 bis 3 ermittelten Vorsorgeaufwendungen anzusetzen. 5Der sich danach ergebende Betrag, vermindert um den nach § 3 Nummer 62 steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und einen diesem gleichgestellten steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers, ist als Sonderausgabe abziehbar

    Nur der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird abgezogen. Bei der Berechnung führt das Finanzamt eine "Günstigerprüfung" durch. Ist das alte Steuerrecht mit seiner Pauschale für Altersvorsorge, oder das neue Steuerecht für den Steuerpflichtigen günstiger. Im neuem Steuerrecht werden neben Rürup auch die GRV nur Prozentual berechnet. 2010 70%. Im Klartext Rürup+GRVx70%-Arbeitgeberanteil an der GRV= steuerlich abzugsfähiger Betrag.
    Ich hoffe die Erklärung reicht jetzt.

  17. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Lächeln AW: MLP - BU + Basisrente

    Hallo Gerd,

    ich habe mir mal die Mühe gemacht und ein Beispiel mit voller Beitragsauschöpfung gerechnet. Wie gesagt, bisher habe ich diese Größenordnung eher ausgeblendet, da ich diese Höhe der Beitragsmöglichkeit bei einem Angestellten bisher nie ausgeschöpft habe.

    Alle Deine Aussagen finde ich bestätigt! Die Steuerberechnung zeigt eindeutig die volle Abzugsfähigkeit, bzw. Steuerminderung.

    Nochmal vielen Dank für diese Auffrischung des Wissensstandes.

    mfg
    mike

  18. Avatar von Gerd
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    War aber mühsam.

  19. Avatar von Jakob Cyll
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    Beitrag AW: MLP - BU + Basisrente

    Da bedanke ich mich auch mal.
    Und Respekt für den Einsatz.

  20. Avatar von Gerd
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    Standard AW: MLP - BU + Basisrente

    Gern geschehen, obwohl ich ja eigentlich ein geistiger Tiefflieger bin. Entschuldigung ist mir so rausgerutscht.

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