Grundsätzlich täte mich interessieren ob die Banken die Ablösung eínes Darlehens per Vorfälligkeitsentschädigung nach eigenem Gutdünken entscheiden können.
Andererseits frage ich mich ob die bei jeder Anschlußfinanzierung "Bereitstellungskosten und Bearbeitungsgebühren "erheben können.
Ich bin jetzt bei den Volksbanken und habe in meinem Beratungsgespräch mitgeteilt bekommen das die R+V Versicherung die ja im Verbund mit diesen Banken arbeiten dort einen Topf aufgelegt haben der "günstig Geld " verspricht. Bei 10jähriger Laufzeit 3,41 %.
Kennt jemand das Geschäftsgebahren des Geldgebers , da ich meinen Grundbucheintrag nicht evtl. an andere verscherbelt wissen will oder die Veräußerung meines Darlehens an Dritte mit anderen Methoden in Kauf nehmen möchte. !!!
wer sagt ihnen denn, dass ihre jetzige Bank ihr Darlehen nicht auch verscherbelt? Ein entsprechender Passus in ihrem Kreditvertrag??? Was verstehen sie eigentlich unter verscherbeln?
Wenn sich unsere Wirtschaft sich nicht erholt und die Banken aus ihren fehlern nicht lernen, dann kann ihre Bank auch Pleite gehen und dann ist der Passus nichts wert, ungeachtet der Tatsache, dass pünklich und zuverlässig bediente Darlehen noch nie verkauft/verscherbelt worden sind und wenn es Verkäufe gab, hat der zuverlässige Kunde noch nie Nachteile gehabt und die Darlehensbedingungen waren ohnehin noch nie benachteiligt bzw. im Nachgang geändert worden. Zu dem hat die Bundesregierung vor einem Jahr hier eine Gesetzesänderung getätigt, die uns Darlehensnehmer zusätzlich schützt!
Nachteile entstanden schon immer nur für die Kunden, die ihr Darlehen nicht ordnungsgemäß bedient haben, auch gab es den Pfandbriefhandel ( Grundschulden ) unter den Banken schon immer!!!
Bei einem Wechsel wird die Grundschuld an die neue bank abgetreten, Kosten liegen so im Schnitt einmalig bei 150 Euro, ein neuerlicher Notarbesuch findet nicht statt!
Bei einem Wechsel beabsichtigt man ja, günstigere Konditionen zu bekommen, es die prolongierende Bank anbietet und die sind in der Regel gravierend, da nimmt man die Abtretungsgebühr gerne in Kauf!
Weitere Gebühren entstehen nicht, zumindest nicht bei unseren Banken.
Bei einem vorzeitigen Wechsel innerhalb der Zinsfestschreibung ( sofern dieser überhaupt möglich ist ) fallen selbstverständlich Kosten für den vergangenen Zinsverlust an, ob sich das lohnt ( meistens würde sich das derzeit lohnen ) und ob das überhaupt möglich ist ( meistens geht das gar nicht ) muss der Einzelfall zeigen!
Die R+V sucht bis zu einem Auslauf von 80 % des Beleihungswertes derzeit seines Gleichen am Markt, insbesondere bei Forwarddarlehen, also bei Darlehen, die man sich heute für einen Auslauf in den kommenden 5 Jahren und der Ablösung der Restschuld sichert!
Kein Darlehen am Markt bietet die Sonderprivilegien wie sie die R+V hat. Die Konditionen sind unterstes Niveau und die Abwicklung ist hervorragend!
Ich kann diese Gesellschaft nur wärmstens empfehlen, auch weil ich sie tagtäglich für Angebote und Zusagen in Anspruch nehme!!!