AW: Wie lange arbeiten, um ein Recht auf Rente zu haben?
Hallo Renate,
wenn sich nichts entscheidendes geändert hat, ( bin mir da im Moment nicht ganz sicher) war es bisher so, dass man mindestens 5 Jahre Beitragszahlung zur GRV nachweisen musste um einen grundsätzlichen Rentenanspruch zu erwirken. Diesen allerdings natürlich auch erst dann, wenn das gesetzliche Renteneintrittsaler greift, oder frühestens ab dem 63. Lebensjahr unter Abzug von 0,3% pro Monat den man früher in Rente geht.
Sollte man also wirklich nur wenig Beitragsjahre nachweisen, werde ich die Rentenzahlung auf meinem Konto wahrscheinlich gar nicht wahrnehmen.
AW: Wie lange arbeiten, um ein Recht auf Rente zu haben?
Hallo Renate
Die Frage ist, welche Rente sie meinen. Wenn Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, haben sie ein Anrecht auf die EM- Rente.
Ab dem 63. Lebensjahr können sie in Rente gehen, wenn sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, allerdings mit Abschlägen. Wartezeiten sind Beitragszahlzeiten. Studium wird hier nicht mehr mitgerechnet. Sonderreglungen für Frauen und Arbeitslose laufen mit dem Rentenbeginn 2017 aus. Schwerbehinderte können ohne Abschläge mit 63 und mit Abschlägen mit 60 in Rente gehen. Abschläge sind Abzüge von 0,3% je Monat den man eher in Rente geht. Das Renteneintrittsalter wird ab 2012 jedes Jahr um einen Monat erhöht. Von 2024 bis 2029 um 2 Monate im Jahr, dann ist das Eintrittsalter 67 Jahre erreicht.