Entrichtung der Steuern für vermietetes Ferienhaus in Frankreich
Tag zusammen.
Da wir schon seit vielen Jahren große Frankreich-Liebhaber sind, würden wir gerne irgendwann ein Ferienhaus dort kaufen. Leider können wir ja nur eine kurze Zeit im Jahr dort verbringen, da wir nur sechs Wochen Urlaub zur Verfügung haben. In der Zwischenzeit würden wir das Häuschen gerne an andere Urlauber vermieten.
Wo müssen wir diese Einnahmen dann versteuern? In Frankreich, weil es sich ja um eine französische Immobilie handelt oder in Deutschland, weil wir grundsätzlich hier steuerpflichtig sind? Wie hoch müssten die Einnahmen in Frankreich versteuert werden?
AW: Entrichtung der Steuern für vermietetes Ferienhaus in Frankreich
Hallo,
im Grunde liegen Sie genau richtig, Sie müssten die Einkünfte in Deutschland versteuern, da hier Ihr Welteinkommen der Einkommensteuer unterliegt und Sie müssten die Einkünfte ebenso in Frankreich versteuern. Um diese Doppelbesteuerung zu vermeiden hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich abgeschlossen, somit werden die Einkünfte aus der Vermietung nur in Frankreich versteuert.
Wie hoch die darauf zu zahlende Steuer ausfällt lässt sich so pauschal leider nicht sagen.