Können Kinder von der privaten Krankenkasse abgelehnt werden?
Ich bin zwar in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, meine Frau aber ist Lehrerin und insofern privat versichert. Unser Kind wurde vor zwei Wochen geboren und soll ebenfalls in die private Krankenversicherung meiner Frau aufgenommen werden.
Meine Frau ist starke Neurodermitikerin und es liegt die Gefahr nahe, dass unser Kind auch davon betroffen sein wird. Kann das ein Grund für die Krankenkasse sein, das Kind von vorneherein abzulehnen und an meine Krankenversicherung zu verweisen?
Das wäre nämlich nicht nach unserem Wunsch!
AW: Können Kinder von der privaten Krankenkasse abgelehnt werden?
Hallo Delano,
hier sollten Sie sich eigentlich keine Sorgen machen müssen.
Die Gesundheitsprüfung entfällt, wenn ein Neugeborenes spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats in der PKV der Eltern ( oder eines Elternteils ) versichert wird.
Achten Sie bitte unbedingt darauf ,dass diese Frist nicht überschritten wird.
Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Frau verbeamtet ist und das Kind dadurch Beihilfeanspruch hat. Es sind also lediglich die Restkosten in der PKV abzusichern. 80 % übernimmt die zuständige Landesbeihilfe, natürlich auch ohne Gesundheitsfragen.