Darf die Bank bei Arbeitslosigkeit die Baufinanzierung kündigen
Ich bin in einer sehr schwierigen Situation. Vor fünf Jahren haben wir ein Haus gekauft und im finanziellen Bereich lief alles gut. Nun bin ich aber aufgrund des Konkurses meiner Firma vor einem halben Jahr arbeitslos geworden. Im Moment kann ich noch gut überbrücken und bekomme ja auch noch ein halbes Jahr Arbeitslosengeld.
Da meine Frau auch arbeitet, geht es derzeit noch. Was aber ist, wenn die Bank erfährt, dass ich arbeitslos geworden bin?
Wir haben die Finanzierung ja unter der Bedingung bekommen, dass wir beide einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Können sie uns die Finanzierung aus diesem Grund kündigen?
AW: Darf die Bank bei Arbeitslosigkeit die Baufinanzierung kündigen
Hallo Multitalent,
sie dürfte, nur warum sollte sie? Wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen immer pünktlich nachkommen, dann wird keine Bank das Darlehen kündigen, auch müsste sie davon ja erst mal etwas mitbekommen. Ist die finanzierende Bank auch die kontoführende Bank, so zeigt u.U. ihr Fall, dass das nicht immer gut und gesund sein muss.
Nichts desto Trotz, so schnell künigt eine Bank ein ordnungsgemäß bedientes Darlehen nicht, denn die daraus entstehenden Konsequenzen sind alles Mal kostenintensiver bzw. zwingender als Ihre Arbeitslosigkeit!
Seien sie beruhigt, da passiert nichts, wenn sie sich redlich verhalten!