Haftpflichtschaden mit folgender Besichtigung

+ Antworten
4Antworten
  1. Avatar von Menzor
    Menzor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.07.2010
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard Haftpflichtschaden mit folgender Besichtigung

    Hallo zusammen,

    es handelt sich hier um meinen ersten Versicherungsschaden.
    Es geht um ein Daschgeschossfenster, mit Außenrollo. Dieses wurde vom Sturm erfasst, einmal um 180 Grad gedreht. Daraufhin brach das Außenrollo ab und landete somit auf dem Dach. Am Fenster selber ist nichts, auch am Rahmen bestehen keine Schäden.
    Der Vermieter wollte einen Gutachter einschalten und meinte auch direkt, dass das ganze Fenster ausgetauscht werden müßte.

    Nun bekomme ich von meiner Versicherung Besuch, um sich den Schaden genauer anzusehen und Fotos zu machen.

    Der Vorfall ereignete sich während des Sturms. Ich hatte aber keine Info darüber, noch hat mich der Vermieter darüber informiert, dass bei heftigerem Wind, die Fenster zu schließen sind. Der Sturm kam schnell und ging auch wieder schnell. Ich saß zu der Zeit am PC, war also auf etwas anderes konzentriert, als ich dann zum Fenster ging um dieses zu schließen, war es aber auch schon zu spät : / Dazu muss ich noch sagen, dass ich, um wenigstens ein wenig Luft zu bekommen, da es unter dem Dach nunmal sehr warm wird, im Wohnzimmer und in der Küche, das Fenster offen hatte.


    Meine Fragen hirzu wären, was kommt auf mich zu, auf was kann ich mich einstellen, wenn der Begutachter meiner Versicherung kommt? Ist es Standard, bei höheren Schäden oder kann ich sogar schon davon ausgehen, dass hier, aus Vorsichtsmaßnahme, schon von ausgegangen wird, dass die Versicherung den Schaden doch net bezahlen muss ?

  2. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.10.2009
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    906
    Danke
    99

    Standard AW: Haftpflichtschaden mit folgender Besichtigung

    Hallo ,

    eigentlich sehe ich da keine Probleme.

    Nach Deiner Schadenschilderung sollte die Versicherung hier sicher zahlen.

    Das Dein Vemieter bei dieser günstigen Gelegenheit am liebsten gleich ein neues Fenster haben will ist nachvollziehbar. Ein Schelm, der schlechtes dabei denkt!

    mfg
    mike

  3. Avatar von Menzor
    Menzor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.07.2010
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: Haftpflichtschaden mit folgender Besichtigung

    Danke erstmal für die schnelle Antwort. Auch sehe ich, was sehr erfreulich ist, dass sie selber bei einer Versicherung arbeiten. Danke, dass sie sich die Arbeit machen, auch privat auf Probleme einzugehen.

    Ich mache mir schon Gedanken um dieses Treffen. Besonders über die Dinge, die mir zum Verhängnis werden könnten. Ich möchte meine Versicherung, diesbezüglich nichts unterstellen, aber Begutachter, sind nunmal dafür da, zu schauen ob man zahlen muss oder ob ein Weg da ist, nicht bezahlen zu müssen.

    Muss ich erstmal davon ausgehen, dass wenn ein Gutachter eingeschaltet wird, überhaupt erstmal nach dem Schaden geschaut wird oder schon festgestellt wird, ob die Sache überhaupt rechtens ist. Sprich Routine oder Vorsatznachweis? Ab welchem Schaden, welcher Summe, werden im Regelfall Begutachter rausgeschickt?

  4. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.03.2009
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    446
    Danke
    31

    Standard AW: Haftpflichtschaden mit folgender Besichtigung

    Hallo Menzor,

    es gibt keine definitive Regelung ab wann Gutachter beauftragt werden.

    Zu Ihrer Beruhigung noch kurz die Definition des Zweckes einer Haftpflichtversicherung:

    Die PH ist für die Begleichung berechtigter Forderungen sowie die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig. Dies kann auch bis zu einer Gerichtsverhandlung führen.

    D.h. mit der Meldung des Schadens haben Sie bereits alles richtig gemacht. Sind Sie schuld zahlt die Versicherung, wenn nicht vertritt Sie die Versicherung auch vor Gericht (nur für den schlimmsten Fall).

    Bitte schildern Sie den Vorfall so, wie er sich zugetragen hat. Sehr schnell sind Sie in dem Bereich des Versicherungsbetruges, und dieser hat weit unschönere Folgen. (Soll keine Unterstellung sein, lediglich ein Hinweis)

    Grundsätzlich sollten Sie dem Gutachter unvoreingenommen begegnen, das sind auch nur Menschen die niemandem etwas böses wollen.

    Gruß, Chris

  5. Avatar von Menzor
    Menzor ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.07.2010
    Beiträge
    3
    Danke
    0

    Standard AW: Haftpflichtschaden mit folgender Besichtigung

    Vielleicht mach ich mir auch zuviele Gedanken ^^

    Naja, wie gesagt, übermorgen ist der Termin, ich werde ihnen mal davon berichten. Das man mich sogar vor Gericht vertritt, habe ich nicht gewußt, dass ist wirklich toll !!

    Naja trink ich mir Freitag ne Schnappes und dann wird das gehen xD

Ähnliche Themen

  1. Bitte Meinung zu folgender Vorsorge für meine Kinder

    Von KeinPlanHaber im Forum Altersvorsorge
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 12.01.2016, 15:00
  2. Erstattung von Haftpflichtschäden bei Kindern

    Von Malle im Forum Sonstige Versicherungen
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 05.11.2010, 17:19
  3. Haftpflichtschaden an Zweitwagen verursacht

    Von Kara09 im Forum KFZ Versicherung
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 03.01.2010, 17:49
  4. Haftpflichtschaden durch parkendes Fahrzeug

    Von Severin66 im Forum KFZ Versicherung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 07.12.2009, 08:24
  5. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 24.11.2009, 20:24