leider gehöre ich (25 Jahre alt wohnhaft in Stuttgart) auch zu den Deppen, die eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen haben und meinen, das Geld sei bestens angelegt, wobei es doch viel bessere Möglichkeiten gibt Geld zu vermehren, als durch Versicherungen.
Vertragsabschluss: Jahr 2005 fondsgebundene Rentenversicherung mit Todesfallschutz (1800 €)
Eingezahlt: Seit 2005 etwa 45 €/Monat bis 01.06.2010
Versicherungsgesellschaft: V*o*r*s*o*r*g*e L*u*x*e*m*b*u*r*g
Eine fondsgedeckte Rentenversicherung ist schon eine Alternative zu anderen Geldanlagen. Hier macht es einfach die Vertragsdauer. Bei diesem alten Vertrag wurde in den ersten 3 Jahren ein Großteil der Kosten abgezogen, so das deshalb weniger drinn ist wie eingezahlt. Bei Fondssparplänen werden die Kosten meißtens über die gesamt Laufzeit abgezogen, dadurch fällt es hier nicht so auf, das weniger drinn ist wie eingezahlt wurde. Auserdem unterliegt der Fondssparplan der vollen Besteuerung. Bei der Rentenversicherung werden ab dem 60. Lebensjahr nur 50% der Kapitalerträge besteuert. Warum heißt es denn Rentenversicherung? Es ist kein kurz- oder mittelfristiger Sparplan. Kündigen ist immer die schlechteste Alternative. Wenn das Geld knapp wird, einfach den Beitrag senken oder beitragsfrei stellen. Ob die Stornogebühren in dieser Höhe gerechtfertigt sind, kann ich dir nicht sagen. Hier hilft im Zweifelsfall nur ein Anwalt.
Die Vorsorge Luxemburg gehört wie die DAS, Hamburg-Mannheimer und Victoria zu ERGO
Du bist keineswegs ein "Depp", nur weil du dir eine private Altersvorsorge aufbauen wolltest. Ein umtriebiger Versicherungsverkäufer hat dir Sand in die Augen gestreut und dir Hoffnung auf ein ansehnliches Vermögen gemacht, indem er dir Prognosen erstellt hat, die fern der Realität liegen.
Außerdem vermute ich, dass er dir das Kleingedruckte (Kosten des Produktes, Stornokosten, Rückkaufswert) verschwiegen hat. Das ist üblich in dieser ehrenwerten Branche und viele Sparer haben dadurch viel Geld verloren.
Auf diese Masche fallen die meisten Menschen rein.
Diesem Treiben hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Seit 2008 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass dem Sparer vor der Unterschrift ein Produktinformationsblatt ausgehändigt wird. Dort müssen haarklein alle Kosten für das Versicherungsprodukt aufgeführt sein.
Also entweder deinen Vertrag beitragsfrei stellen (und hoffen, dass dein Fonds an Wert gewinnt) oder Lehrgeld zahlen und kündigen.
Nur interessehalber: Welchen Fonds hattest du denn?
Du bist noch jung und möchtest etwas mehr Rendite erzielen? Dann ist vielleicht eine Riesterrente über einen direkten Fondssparplan (ohne Versicherung) die Alternative. Deka (Sparkasse) und DWS (Deutsche Bank) bieten entsprechende (kostenpflichtige) Produkte an.
Danke für Deine Tipps, ein Stornabzug ist laut dem Bundesgerichtshof unzulässig, daher werde ich sofern dieser Betrag nicht freiwillig nachgezahlt wird Klage einreichen.
Ich habe einen besseren Weg gefunden, mein Geld zu vermehren. Ich will mit Altersvorsorge/Versicherungen nichts mehr zu tun haben. Ist eher was für faule, die sich nicht gut informieren.
Der Stornoabzug ist nicht normal. Als ehemaliger Vermittler muss ich leider fetsstellen, dass die Zusammenarbeit mit der Vorsorge LUX eine unternehmerische Fehlentscheidung war. Sämtliche Kosten des Versicherungsvertrages wurden von der Gesellschaft vor Erstellung des Depotwertes einbehalten. Ein Stornoabzug höher als 50 EUR ist reine Willkür. Genehmigt wurde die Vertragsgestaltung übrigens von der deutschen BaFin.
Ich habe leider 2004 die gleiche Versicherung abgeschlossen.
Eingezahlt 22000€ - Rückkaufswert 10500€.
Bei einer Vertragsänderung sind hohe Gebüren fällig - egal ob Beitragsred., Freistellung oder Kündigung.
Angeblich sei dies nach Deutschem Recht nicht gültig. Da aber der Hauptsitz in Luxemburg ist, gilt kein deutsches Recht und die Luxemburger Vorsorge kann machen was sie will.
Ich habe das gleich Problem..
Gibt es da keine Alternative
bzw. kann die Gesellschaft nicht verklagt werden??
Bzw. Welches Gesetz gilt hierzu in Luxemburg?
Hallo,
ich habe das gleiche Problem, Stornoabzug bei einer Fondsgebundenen Rentenversicherung mit Todesfallschutz von der Vorsorge Luxemburg. Wenn ich das richtig verstehe, ist der Stornoabzug bei Lebensversicherungen laut Oberlandesgericht Köln Az. 20 U 80/08 nicht rechtens. Leider bin ich ein ziemlicher Finanz-Laie, also entschuldigt meine wahrscheinlich dumme Frage: Ist eine Rentenversicherung mit Todesfallschutz das gleiche wie eine Lebensversicherung, bzw. gilt hier dann auch, dass die Stornogebühr rechtswidrig ist?