Ab wann sind Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar

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  1. Avatar von Hgroßmann
    Hgroßmann

    Frage Ab wann sind Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar

    Servus Leute,

    ich habe Anfang des Jahres schon mal davon gehört und auch kürzlich
    wieder darüber gelesen, aber eindeutig ist es für mich leider immer noch
    nicht. Die Krankenkassenbeiträge sind ab 2010 steuerlich absetzbar, so
    steht es geschrieben. Aber bedeutet das jetzt, dass die Beiträge, die
    man in 2010 zahlt, absetzbar sind? Das wäre ja dann erst in der Steuererklärung
    von 2011 für das Jahr 2010. Oder konnte man die Beiträge bereits in diesem
    Jahr in den Vordruck für das Jahr 2009 eintragen? Mir ist nämlich nicht
    aufgefallen, wo das hätte sein sollen.

    Was ist jetzt richtig?

    mfg,
    Hgroßmann

  2. Avatar von PI112
    PI112 ist offline

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    Standard AW: Ab wann sind Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar

    Hallo,

    beiträge zur Krankenversicherung sind seit diesem Jahr von der Steuerpflicht befreit. Dies gilt für GKV und PKV.
    Normalerweise wird diese Steuerfreiheit vom Arbeitgeber berücksichtigt.
    Bitte kontrollieren Sie hier Ihre Gehaltsabrechnungen oder fragen bei Ihrem AG nach.
    Grundsätzlich sind erst die Beiträge die in diesem Jahr anfallen steuerfrei. 2009 mussten diese noch versteuert werden.

    Gruß, Chris

  3. Avatar von Jakob Cyll
    Jakob Cyll ist offline

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    Beitrag AW: Ab wann sind Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar

    Hallo Hgroßmann,

    Zunächst: Beiträge für 2010 sind 2010 absetzbar.

    Als Angestellter wird die neue Steuerfreiheit direkt verrechnet, das Nettoeinkommen ist also ab Januar 2010 im Verhältiss zum Bruttoeinkommen gestiegen. Die Gesetzesänderung macht sich also sofort bemerkbar.

    Als Selbstständiger oder Beamter bekommt man die Steuererleichterung erst mit der Steuererklärung zu spüren. Aber in gleichem Ausmaß.

    Vorsicht in der PKV: Nicht der Gesammte Beitrag ist steuerlich begünstigt, sondern nur ein Teil. Z.B. Chefarzt, Einbettzimmer und andere "Luxusleistungen" sind es nicht. Die PKV gibt aber Auskunft und macht am Ende des Jahres auch ein Schreiben für den Steuerberater fertig.

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