Kann ich mein Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen?
Hallo;
Wir sind sehr ratlos, weil wir vor vier Jahren ein Haus gekauft und zu einem relativ hohen Zinssatz ein Immobiliendarlehen aufgenommen haben. Es ist noch nicht an der Zeit für ein Forwarddarlehen und so haben wir eigentlich keine Chance, aus der Finanzierung rauszukommen und eine günstigere abzuschließen. Darum kam uns die Idee, die Finanzierung zu kündigen und eine komplett neue abzuschließen. Allerdings weiß ich nicht, ob das tatsächlich geht und wenn ja, welche Gebühren dann auf uns zukommen.
AW: Kann ich mein Immobiliendarlehen vorzeitig kündigen?
Hallo Ansgar1971,
eine Kündigung des Darlehens ist ohne Weiteres nicht möglich. Im BGB § 490, Absatz 2 ist ein Kündigungsrecht wie folgt geregelt:
(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem der Sollzinssatz gebunden und das Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 488 Abs. 3 Satz 2 vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sechs Monate abgelaufen sind. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat. Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).