Teilnahme an beruflichen Veranstaltungen während der Krankengeldphase

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  1. Avatar von Rosie
    Rosie

    Standard Teilnahme an beruflichen Veranstaltungen während der Krankengeldphase

    Guten Morgen...

    seit etwa sieben Wochen bin ich jetzt schon krank geschrieben und beziehe demnach seit ca. einer guten Woche Krankengeld. Vor ein paar Tagen fand auf meiner Arbeitsstelle eine Betriebsversammlung des Betriebsrats statt, an der ich teilnahm. Mein Arbeitgeber war auch anwesend und sprach mich später auf meine Teilnahme an der Veranstaltung an. Darum meine Frage: darf ich, während ich Krankengeld beziehe, an solchen Veranstaltungen nicht teilnehmen? Der Arbeitgeber zahlt doch derzeit gar nichts mehr für mich. Außerdem bin ich ja nur arbeitsunfähig geschrieben und muss nicht im Bett liegen. Wie ist da der gesetzliche Hintergrund?

    lg, Rosie

  2. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Teilnahme an beruflichen Veranstaltungen während der Krankengeldphase

    Hallo

    Du kannst alles unternehmen, was deiner Genesung dient und was der Arzt nicht ausdrücklich untersagt. Also auch in den Urlaub fahren. Das ist der gesetzliche Rahmen. Das andere ist der "emotionale" Rahmen. Ich weiß ja nicht, wie dein Arbeitgeber zum Betriebsrat steht. Ich kann mir vorstellen das er nicht begeistert ist wennn jemand der länger als 7 Wochen krank ist ausgerechnet zur Betriebsratsversammlung in der Firma erscheint. Denke daran. Eine lang andauernde Krankheit kann auch ein Kündigungsgrund sein.

  3. Avatar von Mike Spezi
    Mike Spezi ist offline

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    Standard AW: Teilnahme an beruflichen Veranstaltungen während der Krankengeldphase

    Hallo,

    finde ich auch nicht gerade "zweckdienlich" im Krankheitsfall betriebliche Veranstaltungen zu besuchen.

    Aber eine Frage stellt sich trotzdem! Was hat die Arbeitgebervertretung bei der Versammlung des Betriebsrates zu suchen? Es sei denn, dies wurde ausdrücklich dazu eingeladen!

    mfg
    mike

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