Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Hinblick auf Vereinbarkeit mit Familie
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Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Hinblick auf Vereinbarkeit mit Familie
Da man auch bei den Juristen nicht immer einheitliche Auskünfte bekommt und ich mir aber gerne mal ein Bild machen möchte, versuche ich es jetzt mal in diesem netten Forum. Zum Thema: meine Frau arbeitet in einem Betrieb, der auch oder sogar besonders in den Schulferien Personal benötigt, da dort Kinder betreut werden.
Wenn sie aus irgendeinem Grund Minusstunden machen muss, soll sie diese Stunden in den Sommerferien abarbeiten. Da wir selbst aber auch drei Kinder haben, die zuhause betreut werden müssen, weil sie nicht mehr im Grundschulalter sind, kollidiert diese Lösung des Arbeitgebers komplett mit ihrer Familientätigkeit.
Ist der Arbeitgeber nicht sogar per Betriebsverfassungsgesetz dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern?
Sollten dann nicht eher Mitarbeiter ohne Kinder in den Ferien arbeiten kommen müssen?
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