Festlegung des Zinssatzes bei privater Kreditvergabe
Hallo. Ich habe aufgrund einer Erbschaft von meiner Tante die Möglichkeit, Geld zu investieren bzw. zu verleihen. Habe mal darüber nachgedacht, ob ich nicht als privater Kreditgeber fungieren soll. Damit kann ich anderen helfen und verdiene selber noch ein wenig dabei.
Was mir nur nicht so ganz klar ist:
wie wird denn in einem solchen Fall der Kreditvergabe der Zinssatz festgelegt? Darf man das innerhalb bestimmter Richtlinien selbst bestimmen oder wird der von irgendwo vorgegeben?
AW: Festlegung des Zinssatzes bei privater Kreditvergabe
Zitat von Weltmeister
Hallo. Ich habe aufgrund einer Erbschaft von meiner Tante die Möglichkeit, Geld zu investieren bzw. zu verleihen. Habe mal darüber nachgedacht, ob ich nicht als privater Kreditgeber fungieren soll. Damit kann ich anderen helfen und verdiene selber noch ein wenig dabei.
Was mir nur nicht so ganz klar ist:
wie wird denn in einem solchen Fall der Kreditvergabe der Zinssatz festgelegt? Darf man das innerhalb bestimmter Richtlinien selbst bestimmen oder wird der von irgendwo vorgegeben?
Den Zinssatz können Sie generell selber bestimmten. Es gibt wenige Beschränkungen wie z. B. Wucher. Also Sie können jetzt um es mal extrem zu sagen für ein Jahr nicht 70 % Zinsenverlangen. Aber sonst können Sie den Zins frei wählen.